BUNDESTAG – BERLIN – ARTIKEL 20 – Frieden in DEUTSCHLAND heisst es – Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist
Grundgesetz https://dejure.org/gesetze/GG/20.html
II. Der Bund und die Länder (Art. 20 – 37) |
Gliederung
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Richter bestätigt BRD GmbH Anwendung von Nazi Recht
Recht und Freiheit – Das Grundgesetz
Das Grundgesetz legt die Grundrechte als unveräußerbar fest. Es definiert Deutschland als Demokratie. Der oberste Wert unserer Verfassung ist der Schutz der Menschenwürde. Er ist im Grundgesetz in Artikel 1 festgeschrieben.
In den Trümmern des Zweiten Weltkrieges ging die Diktatur der Nationalsozialisten zu Ende. In den westlichen Besatzungszonen wurde schon bald eine demokratische Verwaltung aufgebaut. Das Prinzip der Gewaltenteilung wurde oberster Grundsatz des Staates – und des Grundgesetzes, das auf Herrenchiemsee von Vertretern der Länder geschaffen wurde. Im Grundgesetz wurde festgeschrieben: Ausführende, gesetzgeberische und richterliche Gewalt dürfen nie in einer Hand liegen!
Der demokratische Rechtsstaat
Das Grundgesetz legt die Grundrechte als unveräußerbar fest. Es definiert Deutschland als Demokratie. Landtage und Bundestag werden vom Volk gewählt. Die Parlamente üben die gesetzgebende Gewalt und die Kontrolle der Exekutive aus. Die Bundesrepublik ist ein Rechtsstaat, der die Rechte seiner Bürger schützt und ihnen ein Höchstmaß an Freiheit sichert.
Meinungsfreiheit: ein hohes Gut
Das Grundgesetz bildete ein solides Fundament, auf dem eine streitbare Demokratie entstehen konnte. Meinungsfreiheit war nach den Jahren der Diktatur ein hohes Gut geworden, auch wenn sich Staat und Gesellschaft an Protest und Widerstand erst gewöhnen mussten.
Grundrechte als Abwehrrechte des Bürgers
Die Grundrechte
Grundrechte sind zu allererst Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, dann aber auch konkrete Handlungsanweisungen und Auftrag an die Gesetzgeber. In einer freiheitlichen Grundordnung ist es sogar denen erlaubt, ihre Meinung zu demonstrieren, die genau diesen freien Staat ablehnen und bekämpfen. Auch mit Springerstiefeln kann man sich auf Artikel 5 des Grundgesetzes, auf die Meinungsfreiheit, berufen.
Es ist jetzt Offensichtlich Deutschland ist im Krieg!
Artikel 20 des Grundgesetzes kann angewendet werden.
Artikel 20 ist ein Gesetzt und legal und jeder hat das Recht vom dem Gesetz Gebrauch zu machen wenn die Regierung versagt und unverantwortlich handelt und dazu sind alle Mittel erlaubt.
ES IST LEGAL UND MIT DEM GESETZ VEREINBAR ✠✠✠
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