Müllabfuhr Termine, AVR, Abholung auf Abruf, Abfall ABC

 

Abfall Behälter umbestellen

 

  • Müllabfuhr Termine, AVR, Abholung auf Abruf, Abfall ABC 500 pixelGrundsätzlich können Sie Ihre Behälter frei wählen. Es muss jedoch eine Mindestausstattung je Grundstück von 1 x 80 l Restmülltonne und 1 x 120 l Grüne Tonne plus vorhanden sein.
  • Bei der BioEnergieTonne beträgt das Behältervolumen 80 l je Bewohner eines Grundstücks bei einem 14-täglichen Leerungsrhythmus.
  • Für die Grüne Tonne plus kann ein Volumen von 40 l – 80 l pro Person, die auf dem Grundstück wohnt, bestellt werden.
  • Die Abfallbehälter werden mietweise zur Verfügung gestellt.
  • Änderungen bei der Behälterausstattung werden mit der nächsten Schlussabrechnung berücksichtigt. Für jede von der/dem Anschlusspflichtigen zu vertretende Änderung der Behälterausstattung ist eine Behältertauschgebühr zu entrichten.
  • Für die Leerung der Gefäße bieten wir auch einen Vollservice an.
  • https://www.avr-kommunal.de/online-service/behaelter-umbestellen/

 

Heiße Asche bringt Müllabfuhr in Schwierigkeiten

Asche nach dem Grillen völlig auskühlen lassen – Gefahr für Mülltonnen und
Müllfahrzeuge
Immer wieder fangen Abfalltonnen oder im schlimmsten Falle auch Müllfahrzeuge
an zu brennen, weil Asche nach dem Grillen heiß in die Restmülltonne eingefüllt
wird. Die AVR Kommunal GmbH bittet, darauf zu achten, dass nur völlig abgekühlte
Asche in die Restmülltonne gelangt.
Die Asche erscheint von außen schon kalt, glüht aber im Inneren noch weiter.
Deswegen soll diese möglichst in einem Metallbehälter mit Deckel komplett abkühlen,
bevor sie in der Restmülltonne entsorgt wird. Am besten mit einer Tüte,
um Staubbelastungen zu vermeiden.
Holz enthält verschiedene Schwermetalle in hohen Konzentrationen, die nach
dem Verbrennen auch in der Asche enthalten sind. Asche gehört wegen diesen
Anreicherungen nicht in die BioEnergieTonne oder auf den Kompost.

https://www.avr-kommunal.de/

 

Abfallgebühren

Transparenz.
Unsere Stärke.
Umweltgerechte Abfallsysteme kosten Geld, denn wir wollen die Verantwortung für unsere Umwelt nicht auf die kommenden Generationen verlagern, sondern heute unsere Aufgaben und Pflichten erfüllen. Der Rhein-Neckar-Kreis ist gesetzlich verpflichtet, die ihm entstandenen Kosten für die Entsorgung der Abfälle in Form von Gebühren bei den jeweiligen Nutzern der Einrichtungen der Abfallwirtschaft zu erheben.

Der Rhein-Neckar-Kreis bietet ein umfassendes Abfallwirtschaftssystem mit einer breiten Palette von Dienstleistungen und einem daraus entwickelten modernen Gebührensystem an. Mit der Erfüllung der einzelnen Dienstleistungen ist die AVR Kommunal GmbH beauftragt.

https://www.avr-kommunal.de/abfallgebuehren/

 

 

AVR Kommunal GmbH

Dietmar-Hopp-Str. 8
D- 74889 Sinsheim
Telefon: +49 (0) 72 61 / 9 31 – 0
Telefax: +49 (0) 72 61 / 9 31 – 71 00
E-Mail: info((@))avr-kommunal.de

 

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