Flugreisen: Das ist bei E-Zigaretten und Liquids zu beachten!
Konsumenten von elektronischen Zigaretten nehmen diese natürlich auch in den Urlaub mit. Wer die wohlverdiente Auszeit mit dem Flugzeug antritt, muss aber die Bestimmungen wissen, wenn der elektronische Glimmstängel mit an Bord soll. Schließlich besitzt er einen Akku und bei dem erforderlichen Liquid handelt es sich um Flüssigkeit, die ebenfalls besonderen Bestimmungen unterliegt. Wir klären im folgenden Ratgeber über die grundsätzlichen Regeln auf.
Regeln für die Mitnahme von E-Zigaretten im Flugzeug
E-Zigaretten besitzen einen Akku, der aufgrund von Brandgefahr nicht im aufgegebenen Gepäck und somit in dem Koffer verstaut werden darf. Denn die Regeln der Fluggesellschaften besagen, dass Akkus als Gefahrengut eingestuft werden. Sie dürfen daher ausschließlich im Handgepäck oder am Körper mitgeführt werden.
Hinzu kommt, dass nur zwei Ersatz-Akkus erlaubt sind. Diese Ersatz-Akkus müssen genauso wie die elektronische Zigarette davor geschützt sein, dass sich diese versehentlich aktivieren. Außerdem dürfen Geräte mit Akkus während eines Fluges weder herausgeholt, noch geladen werden. Daher empfehlen wir vor dem Check-in den Verdampfer vom Akku zu trennen und die Transportsicherung zu aktivieren. Außerdem sollte das noch in der E-Zigarette verbliebene Liquid vor Flug aus dem Tank des Verdampfers vollständig entfernt werden. Andernfalls kann es sein, dass aufgrund des Druckausgleichs in der Kabine das Liquid ausläuft.
Regeln für die Mitnahme von Liquids im Handgepäck
Liquids für E-Zigaretten, die im Handel erhältlich sind, sind Flüssigkeiten, für die die gleichen Bestimmungen gelten, wie für alle anderen Flüssigkeiten auch. Das bedeutet, dass jeder Fluggast maximal 10 × 10 ml Flüssigkeit mitnehmen darf. Diese müssen in einem wieder verschließbaren und durchsichtigen 1 l Kunststoffbeutel im Handgepäck mitgenommen werden. Für die Mitnahme des Liquids im Koffer und somit dem aufgegebenen Gepäck gelten diese Regeln nicht. Wer daher sein Liquid im Handgepäck mitnehmen möchte, muss sich entsprechend einschränken, denn andere Flüssigkeiten, wie beispielsweise Zahncreme werden ebenfalls bei der 100 ml Regelung berücksichtigt.
Auf das Reiseziel kommt es an
Nicht nur auf das Gepäck sollte geachtet werden, sondern auch auf das Reiseland. Wer in die Dominikanische Republik reist, sollte wissen, dass der Import von elektronischen Verdampfern dort verboten ist. Wie auf der Seite des Auswärtigen Amtes einsehbar ist, gilt diese Regelung auch in Thailand. In Japan sind Liquids mit Nikotin verboten und dürfen auch nicht eingeführt werden. Andere Länder verbieten das Dampfen an öffentlichen Plätzen. Es sollte sich daher vor dem Urlaub genausten informiert werden.
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