Am schnellsten mit der 116 116

Welche Schritte Sie zum Kartesperren einleiten sollten

s.a.: https://www.sparkasse.de/privatkunden/konto-karte/kartensperrung.html

karte-sperren-arHalten Sie zum Sperren Ihrer SparkassenCard Ihre Bankleitzahl und Kontonummer bzw. IBAN und BAC bereit und notieren Sie sich den Zeitpunkt der Kartensperrung.

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Sie können Ihre Card am schnellsten unter der Tag und Nacht erreichbaren Rufnummer 116 116 sperren lassen (Ablaufbeschreibung einer Sperrung finden Sie hier).

 

credit.imagesKartensperrung

Wenn Sie schnell und verantwortungsbewusst handeln, sind Sie mit Ihrer Karte auf der sicheren Seite. Denn als Karteninhaber haften Sie unmittelbar ab Sperrung nicht mehr für eventuell auftretende Schäden. Grundsätzlich ist eine sofortige Sperrung einer Zahlungskarte in folgenden Fällen notwendig:

 

bei Verlust oder Diebstahl der Karte wenn die Karte vom Geldautomaten eingezogen wurde (Es handelt es sich hierbei um einen Verlust)

bei Feststellung von unberechtigten Abbuchungen außerhalb der Geschäftszeiten des Kreditinstituts 

Im Rahmen der Sperrung sollten Sie zudem folgende Punkte beachten:

Halten Sie für die Kartensperrung Ihrer girocard (ehemals ec-Karte) Ihre Bankleitzahl und Kontonummer bereit.

Notieren Sie sich den Zeitpunkt der Kartensperrung.

Erstatten Sie bei Diebstahl sofort Anzeige bei der Polizei. Notieren Sie sich dabei ebenfalls den Zeitpunkt der Anzeige und den Namen des Beamten, der die Anzeige aufnimmt. Sofern Sie eine Bescheinigung der Anzeigenerstattung erhalten, bewahren Sie diese gut auf.

Sperrnummer für Debitkarten und Kreditkarten

Ist Ihre Bank oder Sparkasse telefonisch nicht erreichbar, können Sie unter den folgenden Sperrnummern rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche die Kartensperrung vornehmen. Ein Sperren der Karte auf dieser Website ist nicht möglich.

Sperr-Notruf 116 116

Beim Sperr-Notruf können Sie die meisten Debitkarten (z. B. girocards (ehemals ec-Karten), Maestro-Karten, BankCards, SparkassenCards) und Kreditkarten (z. B. MasterCard, Visa) sperren lassen. Einzelne Anbieter und Institute nehmen jedoch nicht am Sperr-Notruf teil.

Zur Liste der teilnehmenden Parteien.

Tel.: +49 116 116

(kostenfrei in Deutschland, abweichende Gebühren aus dem Ausland)

Zur besseren Erreichbarkeit aus dem Ausland steht auch folgende Nummer zur Verfügung:

Tel.: +49 30 4050 4050.

Alternative Sperrnummern

Zentraler Sperrenannahmedienst für Debitkarten:

Der zentrale Sperrenannahmedienst ist täglich rund um die Uhr erreichbar.

Die Aufnahme Ihrer Angaben erfolgt grundsätzlich durch einen Sprachcomputer.

Tel.: +49 (0)1805 021 021

(14 Ct./min. (inkl. USt.) aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkhöchstpreis 42 Ct./min (inkl. USt.), abweichende Gebühren aus dem Ausland)

MasterCard

In Deutschland:
Tel.: 0800 819 1040 (kostenfrei)

Aus den USA:
Tel.: +1 800 627 8372

Aus anderen Ländern:
Tel.: +1 636 7227 111 (R-Gespräch bei Festnetz)

Visa
In Deutschland:
Tel.: 0800 811 8440 (kostenfrei)

Aus dem Ausland:
Tel.: +1 303 967 1096 (R-Gespräch bei Festnetz)

American Express
Tel.: +49 (0)69 97 97 2000

Diners Club
Tel.: +49 (0)69 900 150-135 oder 136

Alle Angaben ohne Gewähr.

Sperrfax für Sprach- und Hörgeschädigte

Sprach- und Hörgeschädigte können girocards (Maestro-, Bankkunden- oder Sparkarten) sowie Kreditkarten bei der Sperr-Notrufnummer 116 116 per Faxformular sperren lassen.

Erstatten Sie außerdem bei Diebstahl sofort Anzeige bei der Polizei. Notieren Sie sich dabei ebenfalls den Zeitpunkt der Anzeige und den Namen des Beamten, der die Anzeige aufnimmt. Bewahren Sie Ihr Exemplar der Anzeige gut auf.

Wertvolle Tipps zum Karte sperren

Mit dem SOS-Infopass haben Karteninhaber im Ernstfall alle wichtigen Rufnummern parat. Egal, ob Sie sich gerade in Deutschland oder im Ausland aufhalten – hier finden Sie die notwendigen Telefonnummern für die EC-Kartensperre gebündelt aufgelistet. Speichert man die entsprechenden Sperr-Notrufnummern im Handy, muss man im Notfall nicht lange suchen.

Behandeln Sie Ihre Karte wie Bargeld!

Wer seine Kontoauszüge regelmäßig kontrolliert, kann widerrechtliche Abbuchungen rechtzeitig reklamieren und rückgängig machen. Solange Sie nicht grob fahrlässig handeln, bekommen Sie Ihr Geld beim missbräuchlichen Einsatz Ihrer Karten von der Bank oder Sparkasse erstattet.

GROBE FAHRLÄSSIGKEIT LIEGT VOR, WENN:

die PIN auf der Karte vermerkt oder zusammen mit der Karte am gleichen Ort aufbewahrt wurde.

der Geldbeutel unbeaufsichtigt, z. B. im Auto oder am Arbeitsplatz, zurückgelassen wurde.
das Abhandenkommen der Karte nicht sofort der Bank oder der zentralen Sperrannahme gemeldet wurde.

Quelle: Sparkasse Privatkunden Beratung

 

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