POLIZEI Hockenheim – Leimen – Rhein-Neckar-Kreis: Phänomen des so genannten „Grusel-Clown“ jetzt auch im Rhein-Neckar-Kreis

Hockenheim/Leimen/Rhein-Neckar-Kreis (ots) – Im Laufe des Donnerstags kam es im Rhein-Neckar-Kreis zu zwei Auftritten von so genannten „Grusel-Clowns“.

POLIZEI Hockenheim - Leimen - Rhein-Neckar-Kreis: Phänomen des so genannten "Grusel-Clown" jetzt auch im Rhein-Neckar-Kreis horror-clown-killer-clown-in-hockenheim-leimen-walldorf-waghaeusel-04In Hockenheim sollen zwei bislang unbekannte Personen in Clown-Kleidung mit „Fratzen-Maske“ einen jungen Mann erschreckt haben, der auf dem Weg zum Berufspraktikum war.

Der 16-Jährige schob sein Fahrrad auf dem Weg vom Gartenschaupark zur Brücke der Überführungsstraße, als sich gegen 7.40 Uhr einer der Clowns vor ihn und der zweite hinter ihn gestellt hätten. Der 16-Jährige will daraufhin in Richtung Bahnhof geflüchtet sein.

In Leimen berichtete ein 10-Jähriger von drei „Clowns“, die ihm bei einer Unterführung im Wohngebiet „Fasanerie“ aufgelauert und ihn ein Stück verfolgt hätten.

Der erschreckte Junge flüchtete sich nach Hause. Seine Mutter verständigte die Polizei.

Die drei Clowns beschrieb er als erwachsene Männer, von denen zwei ca. 170cm – 185 cm groß und einer deutlich kleiner und bärtig gewesen sei. Diese hätten einen Handwagen dabei gehabt.

Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief ergebnislos.

Die Polizeireviere Hockenheim und Wiesloch haben Ermittlungen aufgenommen.

Zeugen werden gebeten, sich unter Telefon 06205/28600 oder 06222/57090 in Verbindung zu setzen.

Hinweise der Polizei:

Der Auftritt als „Grusel-Clown“ stellt nicht im Geringsten einen Scherz dar.

Je nach Begebenheit macht man sich unter Umständen bei diesen, als Spaß gedachten Aktionen, strafbar.

Hier sind Straftaten wie Bedrohung, Nötigung, Körperverletzung oder gar gefährliche Körperverletzung einschlägig.

Wird durch das Erschrecken ein Polizeieinsatz ausgelöst, können auf den Verursacher ggf. die Kosten des Einsatzes zukommen.

Wenn Sie einem „Grusel-Clown“ begegnen:

- verständigen Sie sofort die Polizei über den Notruf 110
- versuchen Sie ruhig zu bleiben und den Clown nicht zu provozieren
- bitten Sie andere Personen um Hilfe oder weisen diese auf die 
Situation hin (rufen sie ggf. laut um Hilfe)
- versuchen Sie nicht, den Clown zu überwältigen

„Grusel-Clown“ Berichte im Internet:

- Sprechen Sie mit ihren Kindern und Bekannten über das Thema
- Überprüfen Sie Meldungen in den sozialen Netzwerken auf den 
Wahrheitsgehalt und bleiben Sie skeptisch
- Verbreiten Sie offensichtliche Falschmeldungen nicht weiter
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