Gesetzesbeschluss für digitale Mitgliederversammlungen von Vereinen
Gesetzesbeschluss für digitale Mitgliederversammlungen von Vereinen Der Bundestag beschließt am Donnerstag, 9. Februar 2023, das Gesetz zur Ermöglichung digitaler Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht. Dazu erklärt Olav Gutting: