Aktuelle Corona-Informationen
Neue Corona-Verordnung sind ab 16.12.2020 gültig.
Neue/zusätzliche Regelungen
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- Einzelhandel wird geschlossen
- Ausnahme sind Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf
- Geschlossene Einzelhändler können Lieferdienste anbieten, Abholangebote sind verboten
- ?Ausnahme sind Verkaufsstätten für Baustoffe / Gartenbedarf, diese können für Gewerbekunden einen Abholservice einrichten.
- Kitas und Schulen schließen
- Notbetreuungen werden eingerichtet
Eine kurze Übersicht zu den Regelungen finden Sie hier. Eine genau Auflistung aller Ausnahmen und Erklärungen zu den Regelungen finden Sie hier.
Neue finanzielle Hilfen
- Die bereits geplante und angekündigte Überbrückungshilfe III wird ausgebaut
- Antragsberechtigt sind direkt betroffene Unternehmen aber auch indirekt Betroffene
- Indirekt betroffene müssen sehr starken Geschäftsbezug zu einem direkt betroffenen Unternehmen haben
- Je nach Umsatzrückgang wird ein Anteil der Fixkosten als verlorener Zuschuss gezahlt
- Antrag läuft, nach abermaligen Programmierarbeiten, über die bestehende Überbrückungshilfe-Plattform
Genaueres dazu finden Sie im FAQ des BFM bzw. im Schreiben des BFM.
Mit besten Grüßen
Ihr BDS-Landesverband
Bund der Selbständigen Baden-Württemberg e.V.
Taubenheimstr. 24
70372 Stuttgart
Telefon: 0711 / 954 668-0
Telefax: 0711 / 954 668-33
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Internet: www.bds-bw.de
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