Eckfeld. Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich hat in den öffentlichen Bekanntmachungen vom 24. Oktober 2026 einen Entwurf zur Festsetzung des Grabungsschutzgebietes „Am Harzbacher Berg“ in der Gemarkung Eckfeld aufgeführt. Betroffene können die Unterlagen im Rahmen der angekündigten Öffentlichkeitsbeteiligung einsehen. Es handelt sich derzeit um einen Verordnungsentwurf, nicht um eine bereits rechtskräftig festgesetzte Schutzgebietsverordnung.

Sieben Grabhügel im vorgesehenen Schutzgebiet
Nach dem Entwurf gehört das Areal zu einem eisenzeitlichen Gräberfeld der Hunsrück-Eifel-Kultur. Das größere Gräberfeld zwischen Eckfeld und Udler erstreckt sich laut Kreisverwaltung über rund zwei Kilometer und umfasst mindestens 51 Grabhügel. Innerhalb des vorgesehenen Gebietes „Am Harzbacher Berg“ liegen sieben Hügel einer ursprünglich zwölf Grabhügel umfassenden Gruppe.
Die Fundstelle ist für die Erforschung der vorrömischen Eisenzeit bedeutsam. Mit dem geplanten Schutz sollen archäologische Spuren bei späteren Bodeneingriffen nicht unbeabsichtigt beschädigt oder zerstört werden.
Welche Grundstücke sind betroffen?
Der Verordnungsentwurf nennt Teile der Grundstücke Flur 11, Flurstück 1, und Flur 2, Flurstück 1/18 in der Gemarkung Eckfeld. Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der zum Entwurf gehörenden Flurkarte. Grundstückseigentümer und andere Betroffene sollten daher nicht allein anhand dieser textlichen Angaben beurteilen, ob ihr Grundstück betroffen ist.
Genehmigungen für Bodeneingriffe vorgesehen
Falls die Verordnung in der vorgesehenen Form in Kraft tritt, sollen insbesondere Grabungen, Bohrungen, Aushubarbeiten und andere Eingriffe in den Unterboden einer denkmalrechtlichen Genehmigung bedürfen. Der Entwurf sieht weiterhin eine eingeschränkte forstwirtschaftliche Nutzung vor, soweit keine tieferen Bodeneingriffe erfolgen.
Die Kreisverwaltung führt die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach dem rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetz durch. Konkrete Einwendungsfristen werden hier nicht genannt, weil sie aus den eingesehenen Angaben nicht eindeutig hervorgehen. Maßgeblich sind die vollständigen amtlichen Unterlagen.
Originalquellen: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – Bekanntmachungen, KW 43/2026 und Verordnungsentwurf „Am Harzbacher Berg“ (PDF).
Wei-Qiang Tchay – www.tvueberregional.de.
