Eckfeld. Im Landkreis Bernkastel-Wittlich steht ein neues Grabungsschutzgebiet zur Diskussion. Die Kreisverwaltung hat in ihren öffentlichen Bekanntmachungen der Kalenderwoche 43 vom 24. Oktober 2026 die Auslegung eines Verordnungsentwurfs für das Gebiet „Forst Nord“ in der Gemarkung Eckfeld aufgeführt.

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Öffentlichkeit soll am Verfahren beteiligt werden

Die Bekanntmachung betrifft einen Entwurf für eine Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Grabungsschutzgebietes. Die Kreisverwaltung verweist auf die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach Paragraf 9 des rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetzes.

Damit handelt es sich um ein laufendes Verfahren und nicht um die Mitteilung, dass die geplante Schutzgebietsverordnung bereits endgültig in Kraft getreten ist.

Unterlagen und Fristen beim Landkreis prüfen

Betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer sowie andere Interessierte sollten die vollständige amtliche Bekanntmachung mit dem Verordnungsentwurf und gegebenenfalls zugehörigen Anlagen einsehen. Dort sind die für das Verfahren maßgeblichen Einzelheiten und Fristen zu prüfen.

In derselben Bekanntmachungswoche ist ein weiterer, eigenständiger Verordnungsentwurf für das Gebiet „Am Harzbacher Berg“ in Eckfeld aufgeführt. Beide Gebiete dürfen nicht verwechselt werden.

Originalquelle: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich – öffentliche Bekanntmachungen, KW 43/2026.

Wei-Qiang Tchay – www.tvueberregional.de.

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