Heidelberg: 23-Jähriger wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis und Arzneimitteln in Untersuchungshaft

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

23-Jähriger wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis und Arzneimitteln in Untersuchungshaft

Bei einer Kontrolle durch die Bundespolizei am Mittwochmittag am Heidelberger Hauptbahnhof konnten bei einem 23-Jährigen 115 Tabletten des verschreibungspflichtigen Medikamentes Pregabalin sowie 28 Haschischplomben festgestellt werden, die dieser gewinnbringend veräußern wollte.

Die Kontrolle war Teil des Konzepts der Polizei für mehr Sicherheit im Bereich des Stadtparks an den Stadtwerken zu sorgen.

Erneuter Ermittlungserfolg Stadtpark bei den StadtwerkenDie Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragte beim Amtsgericht Heidelberg wegen des dringenden Tatverdachts des Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in Tateinheit mit vorsätzlichen unerlaubten Handeltreiben mit Cannabis einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Täter.

Der Beschuldigte wurde am Folgetag der Haft- und Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Heidelberg vorgeführt, die den Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte. Anschließend wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Mitte des vergangenen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart bereits wegen insgesamt drei Taten gegen den Beschuldigten ermittelt, das Verfahren allerdings vorläufig eingestellt, nachdem der Täter aus dem Bundesgebiet abgeschoben worden war. Nach seiner Wiedereinreise führt die Staatsanwaltschaft Heidelberg nunmehr ein Sammelverfahren gegen den 23-Jährigen.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeireviers Heidelberg-Mitte dauern weiter an.

Heidelberg (ots)

Staatsanwaltschaft Heidelberg
Erster Staatsanwalt 
Polizeipräsidium Mannheim

 




 

Heidelberg: Erneuter Ermittlungserfolg im Rahmen des polizeilichen Sicherheitskonzepts im Stadtpark bei den Stadtwerken

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Am 15.01.2025 gegen 13:30 Uhr beobachteten zivil gekleidete Polizeibeamte einen vermeintlichen Drogenverkauf in der Parkanlage. Bei der anschließenden Kontrolle der Beteiligten konnten bei einem 26-Jährigen insgesamt etwa 25 Gramm Haschisch aufgefunden werden. Der vermeintliche Käufer, bei dem keine Drogen aufgefunden wurden, gab an, dass er das Angebot des Verkäufers Haschisch zu erwerben abgelehnt habe.

Der Beschuldigte wurde im Anschluss an die Kontrolle in polizeilichen Gewahrsam genommen, um das besonders beschleunigte Verfahren durchzuführen.

Am 16.01.2025 wurde der Täter, der erstmals im August 2024 nach Deutschland eingereist war, durch das Amtsgericht Heidelberg wegen Handeltreibens mit Cannabis und Verstoßes gegen das Asylgesetz zu einer Gesamtgeldstrafe von 100 Tagessätzen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Jahr 2025 erfolgte bereits die zweite Verurteilung im besonders beschleunigten Verfahren wegen des Vorwurfs des Handelteibens mit Cannabis im Stadtpark bei den Stadtwerken durch das Amtsgericht Heidelberg.

Ein weiterer Täter befindet sich wegen dieses Vorwurfes zudem seit dem 09.01.2025 in Untersuchungshaft. (siehe Bericht oben)

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeireviers Heidelberg-Mitte dauern weiter an.

Heidelberg (ots)

Staatsanwaltschaft Heidelberg
Erster Staatsanwalt

Polizeipräsidium Mannheim

 




 

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