Stand: 3. September 2026 | Quelle: Newsletter der Freiheitskanzlei
Die Freiheitskanzlei machte in einem Newsletter auf die Software KIVI aufmerksam, die von den Landesmedienanstalten zur Beobachtung öffentlich zugänglicher Online-Angebote genutzt wird. Der Newsletter bezeichnete das als „Überwachung“ und behauptete, zwei Prozent des Rundfunkbeitrags finanzierten die Anstalten. Diese Finanzierungsangabe konnten wir in den herangezogenen amtlichen Quellen nicht bestätigen.
Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg beschreibt KIVI als technisches System, das öffentlich zugängliche Internet- und Social-Media-Inhalte auf mögliche Verstöße gegen Medienrecht prüft. Die Software dient als Unterstützung; auffällige Inhalte werden rechtlich bewertet. Nach amtlicher Darstellung können anzeigewürdige Sachverhalte an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden. Das belegt eine gezielte Aufsicht über Online-Inhalte, aber nicht die pauschale Überwachung sämtlicher privater Kommunikation.
Die Landesmedienanstalten verweisen auf ihren gesetzlichen Auftrag zur Aufsicht über Medienangebote. Wie weit diese Prüfung reicht und welche Daten dabei verarbeitet werden, bleibt eine berechtigte Frage für Datenschutz und öffentliche Kontrolle.

Quellen: Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg: KIVI; Die Medienanstalten. Newsletter der Freiheitskanzlei vom 3. September 2026.
Redakteur Oliver Döll – www.tvueberregional.de und www.dölltv.de – Ihr Berichterstatter aus Ihrer Region.
