Kreis sucht Naturschutzbeauftragte

Der Rhein-Neckar-Kreis ist als untere Naturschutzbehörde (UNB) für den
Vollzug des Naturschutzgesetzes (NatSchG) und weiterer naturschutz-
rechtlicher Bestimmungen zuständig.

Kreis sucht NaturschutzbeauftragteDabei wird er von ehrenamtlich täti-
gen Naturschutzbeauftragten (NSB) beraten und unterstützt. Im Rahmen
ihrer Aufgaben tragen sie dauerhaft zur Bewahrung und Erhaltung unserer
vielfältigen Natur- und Kulturlandschaft bei. Die Naturschutzbeauftragten
beraten und unterstützen die unteren Naturschutzbehörden, insbesondere
bei der Beurteilung von Vorhaben und Planungen, die mit Eingriffen in den
Naturhaushalt verbunden sind, bei Stellungnahmen zu Landschafts- und
Grünordnungsplänen sowie bei der Beurteilung von Fachplanungen ande-
rer Verwaltungen.

 

Fachliche Begleitung

Konkret sind dabei gegenüber der UNB naturschutzfachliche Stellungnah-
men zu Einzelbauvorhaben im Außenbereich zu fertigen. Hinzu kommt die
fachliche Begleitung der UNB bei Vorortterminen und Besprechungen. Da
ab August 2022 die Stelle des beziehungsweise der Naturschutzbeauftrag-
ten für den Raum Schwetzingen/Hockenheim neu zu besetzen ist, sucht
das Amt für Landwirtschaft und Naturschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-
Kreis nach Personen, die bereit sind, das vom Kreistag des Rhein-Neckar-
Kreises verliehene Ehrenamt als Naturschutzbeauftragte/r auszuüben.
Der offene Bezirk umfasst insgesamt 15 Städte und Gemeinden. Vorausset-
zung für eine Tätigkeit als NSB ist der Nachweis einer naturwissenschaftli-
chen Hochschulausbildung insbesondere der Fachrichtungen Biologie, Ge-
ographie, Landespflege, Geoökologie, Agrarwissenschaften, Forstwissen-
schaft oder einer vergleichbaren Qualifikation oder fundierter Fachkennt-
nisse in den angesprochenen Bereichen.

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Kreis stellt alle notwendige Ausstattung

Die Bestellung der Naturschutzbeauftragten erfolgt für die Dauer von fünf
Jahren durch den Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises. Naturschutzbeauf-
tragte haben Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen und auf eine Aufwands-
entschädigung (in Höhe von 200 Euro) durch das Land. Der Kreis stellt den
NSB die für ihre Arbeit notwendige mobile und stationäre Büroausstattung
im privaten Haushalt (einschließlich Laptop, Kamera, Drucker usw.) und
übernimmt den technischen Support. Darüber hinaus ist die Teilnahme an
landesweiten Fortbildungsveranstaltungen und Tagungen möglich. Die ab-
wechslungsreiche Tätigkeit erfolgt unabhängig und weisungsfrei und bietet
die Möglichkeit bei der Gestaltung und Bewahrung unserer Natur- und Kul-
turlandschaft im Rhein-Neckar-Kreis aktiv mitzuwirken.
Interessierte können sich für weitergehende Fragen gerne an die UNB im
Landratsamt wenden: Jörg Bayer (J.Bayer@Rhein-Neckar-Kreis.de, Tel.
06221 522-5344 oder Ann-Kristin Hartmann, A.Hartmann@Rhein-Neckar-Kreis.de, Tel. 06221 522-5320 (vormittags).

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