Öffentliche Bewerbervorstellungen zur Bürgermeisterwahl am 02. Juli 2023

Der Gemeinderat und der Gemeindewahlausschusses haben beschlossen, dem Bewerber um das Amt des Bürgermeisters bei 3 öffentlichen Bewerbervorstellungen Gelegenheit zu geben, sich in der Öffentlichkeit vorzustellen.

Die öffentlichen Bewerbervorstellungen finden wie folgt statt:

Stadtteil Rauenberg: Montag, 12. Juni 2023 Kulturhalle

Stadtteil Malschenberg: Dienstag, 13. Juni 2023 UG Brunnenberghalle

Stadtteil Rotenberg: Mittwoch, 14. Juni 2023 Bürgerhaus

Die Veranstaltungen beginnen jeweils um 19:00 Uhr, Saalöffnung ist um 18:00 Uhr.

Öffentliche Bewerbervorstellungen zur Bürgermeisterwahl am 02. Juli 2023

Folgende Modalitäten für den Ablauf dieser Veranstaltungen wurden festgelgt:

1. Den Kandidaten steht eine Redezeit von maximal 20 Minuten zur Verfügung.
2. Anschließend bestehen Fragemöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger.
3. In den jeweiligen Veranstaltungen werden im Zuhörerraum Mikrophone aufgestellt.

Die Fragesteller/-innen begeben sich an das Mikrophon, nennen ihren Namen und ihre Adresse und
stellen eine Frage.

Hierzu wird ein zeitliches Limit von 1 Minute vorgegeben. Für die
Beantwortung der Frage stehen dem Kandidaten maximal 2 Minuten zur Verfügung.

4. Nach Beantwortung der jeweiligen Fragen ist das Mikrophon für die nächste Fragestellung
freigegeben. Hat eine Person mehrere Fragen, hat sie sich nach der Beantwortung der ersten
Frage wieder in die Reihe der Fragesteller/-innen einzuordnen. Die Redezeiten der Kandidaten
sowie das Zeitlimit bei der Fragestellung werden mittels einer Uhr überwacht. Wenn die Zeit
abgelaufen ist, müssen die Ausführungen beendet sein.

5. Nach der Fragerunde erhält der Kandidat die Gelegenheit zu einer abschließenden Stellungnahme
bzw. Erklärung. Die Redezeit hierfür wird auf 5 Minuten begrenzt.

Ergänzend möchten wir die Bevölkerung darauf hinweisen, dass Video- und Tonaufnahmen jeglicher Art
innerhalb der Veranstaltungsräume und auch auf dem Außengelände der Veranstaltungsräumlichkeiten
strikt untersagt sind (Datenschutz, Schutz der Persönlichkeitsrechte).

Innerhalb der Veranstaltungshallen und auf den unmittelbaren angrenzenden Außengeländen ist jegliche
Wahlwerbung strikt untersagt.

Die Bürgerinnen und Bürger sind zu diesen Veranstaltungen recht herzlich eingeladen.

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