Unbelehrbarer 30-Jähriger nach Ladendiebstahl in Untersuchungshaft
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim:
Am vergangenen Samstag erließ das Amtsgericht Heidelberg auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg Haftbefehl gegen einen 30-Jährigen wegen Verdachts des Diebstahls.
Der Beschuldigte soll am Freitag, 04.03.2022, gegen 14:20 Uhr in einem Bekleidungsgeschäft in der Heidelberger Altstadt ein Paar Laufschuhe zu entwendet haben.
Ein Zeuge beobachtete, wie der Mann die Laufschuhe aus einem Karton entnahm und dann in seiner Jacke verbarg.
Anschließend soll er dann den Kassenbereich passiert haben, ohne die Ware zu bezahlen.
Bei der vorläufigen Festnahme des Beschuldigten stellte sich heraus, dass dieser erst wenige Stunden zuvor aus einer Haftanstalt entlassen worden war, wo er eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt hatte.
Der zuständige Ermittlungsrichter am Amtsgericht Heidelberg setzte den von der Staatsanwaltschaft Heidelberg beantragten Untersuchungshaftbefehl aufgrund von Fluchtgefahr in Vollzug.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeireviers Heidelberg-Mitte dauern weiter an.
Heidelberg-Altstadt (ots)
Polizeipräsidium Mannheim