Reilingen: Audi Fahrer kracht auf Ford-Escort, Frau verletzt, L 723 gesperrt, ca. 7.000 € Schaden
27.09.2017 – 11:59
Reilingen/Rhein-Neckar-Kreis (ots) –
Eine Ford-Escort-Fahrerin war am Dienstag kurz vor 16 Uhr auf der L 723 von Walldorf kommend in Richtung Speyer unterwegs, musste aber aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens bis zum Stillstand abbremsen.
Ein nachfolgender 41-jähriger Audi-Fahrer fuhr infolge Unachtsamkeit auf den stehenden Ford auf, der in der Folge in die Leitplanke krachte und schließlich auf der Fahrbahnmitte zum Stillstand kam.
Die Frau klagte bei der Unfallaufnahme über Verletzungen und wollte sich selbstständig in ärztliche Behandlung begeben.
Am Audi entstand Schaden von 4.000 Euro; am Ford Escort entstand wirtschaftlicher Totalschaden.
Die Straßenmeisterei Wiesloch reinigte die verschmutzte Fahrbahn.
Während dieser Arbeiten war die L 723 kurzzeitig voll gesperrt.
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Lässt sich feststellen, dass der Autounfall wegen einem Handy zustande kam, wird dem Fahrer wahrscheinlich eine Teilschuld zugesprochen. Ob und welche Strafe also bei einem Unfall wegen „Handy am Steuer“ auf den Betroffenen zukommt, entscheidet sich je nach Einzelfall. Es kommt dabei auf die Schwere des Unfalls, die Verletzungen aller Beteiligten und weitere Faktoren an. Ein Anwalt kann an dieser Stelle unter die Arme greifen.
Liegt ein Straftatbestand vor, weil beispielsweise Personen verletzt werden, kann es allerdings noch dicker kommen: Möglich ist eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung oder eine Anklage wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs.
Wie reagieren die Versicherungen?
Das Handy am Steuer kann zum Unfall führen. Eine Strafe ist die Folge.
Schreibt ein Fahrer beispielsweise eine SMS und ein Unfall geschieht, so kann die Kasko-Versicherung verlangen, dass der Fahrer den verursachten Schaden am eigenen Fahrzeug selbst bezahlt, schließlich ist hier von Fahrlässigkeit auszugehen. Die Kosten die dem Unfallgegner entstehen, werden wahrscheinlich durch die Haftpflichtversicherung übernommen.
Fahrlässigkeit im Straßenverkehr
Von Fahrlässigkeit wird immer dann gesprochen, wenn der Autofahrer seine Sorgfaltspflicht missachtet, es also wissentlich in Kauf nimmt, dass etwas passiert. Wer also betrunken Auto fährt, handelt ebenso fahrlässig, wie jemand, der durch das Handy einen Autounfall provoziert.
Kommt ein anderer Verkehrsteilnehmer in einer solchen Situation zu Schaden, kann der Straftatbestand der fahrlässigen Körperverletzung hinzukommen. Die Strafe hängt dann von der Schwere der Verletzungen und dem Grad der Fahrlässigkeit ab.
Betroffene sollten sich in jedem Fall Hilfe durch einen Anwalt holen, da in solchen Einzelfällen komplexe Sachverhalte beurteilt werden müssen. Eventuell kommt eine Gerichtsverhandlung auf den Betroffenen zu, auf welche dieser gut vorbereitet sein sollte.