Stand: 10. Dezember 2025 | Quelle: Newsletter der Freiheitskanzlei; geprüft anhand der Pressemitteilung des Verfassungsgerichts
Das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg entschied im Verfahren VfGBbg 87/20 über einzelne Regelungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 30. Oktober 2020. Der Newsletter der Freiheitskanzlei stellte das Urteil als weitreichende Aufhebung wichtiger Corona-Maßnahmen dar und warb dafür, Bußgelder zurückzufordern. Die amtliche Entscheidung ist enger gefasst.
Das Gericht erklärte bestimmte Vorschriften für nichtig, darunter einzelne Regelungen zu Nachweisen und damit verbundenen Sanktionen. Es hob damit nicht pauschal Kontaktbeschränkungen, Schulschließungen, Maskenpflichten oder sämtliche Corona-Regeln auf. Auch folgt aus dem Urteil keine automatische Erstattung aller Corona-Bußgelder in Brandenburg oder anderen Bundesländern. Ob ein konkreter Bescheid betroffen ist, hängt von der jeweils angewendeten Norm und dem Einzelfall ab.
Das Verfahren macht zugleich deutlich, dass Normen hinreichend bestimmt formuliert sein müssen. Die Entscheidung sollte daher im genauen Wortlaut gelesen werden, bevor daraus allgemeine Rechtsfolgen abgeleitet werden.

Quelle: Verfassungsgericht Brandenburg, Pressemitteilung vom 26. September 2025. Newsletter der Freiheitskanzlei vom 7. Dezember 2025.
Redakteur Oliver Döll – www.tvueberregional.de und www.dölltv.de – Ihr Berichterstatter aus Ihrer Region.
