Stand: 28. Juni 2026 | Quelle: Freiheitskanzlei
Die Freiheitskanzlei kündigte im Juni 2026 ein Gutachten zu zwei Jahren Programmbeschwerden an, die über ihr Projekt Rundfunkalarm gesammelt worden seien. Nach Darstellung des Anbieters umfasst die Auswertung tausende Beschwerden und komme zu dem Schluss, dass keine sichtbaren Programmkorrekturen erfolgt seien.
Diese Angaben beschreiben zunächst die eigene Auswertung der Freiheitskanzlei. Der Newsletter selbst legt weder Datensatz noch Methode vollständig offen; die behaupteten Ergebnisse konnten hier nicht unabhängig nachgerechnet werden. Insbesondere ist die Zahl eingegangener Beschwerden für sich genommen kein Beleg dafür, dass ein Beschwerdeweg insgesamt wirkungslos ist. Dafür müssten unter anderem Zuständigkeiten, Bearbeitungsstände, Einzelfallentscheidungen und mögliche Änderungen systematisch geprüft werden.
Das angekündigte Gutachten soll nach Angaben des Anbieters in laufenden Gerichtsverfahren vorgelegt werden. Welche Beweiskraft es dort hat, entscheiden die zuständigen Gerichte anhand des konkreten Verfahrens.

Quelle: Newsletter der Freiheitskanzlei vom 28. Juni 2026. Die darin genannten Daten und Bewertungen sind Anbieterangaben.
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