Nürnberg. Die Stadt Nürnberg hat am 21. Oktober 2026 einen neuen Leitfaden für Menschen vorgestellt, die ein Café, Restaurant, Bistro oder einen anderen Gastronomiebetrieb eröffnen, übernehmen oder verändern möchten.

Die Orientierungshilfe erläutert wichtige Schritte von der Planung bis zur Eröffnung. Dazu zählen die Standortsuche, das Betriebskonzept, ein Businessplan und die Abstimmung mit zuständigen Behörden.

Je nach Vorhaben können unter anderem eine Gewerbeanmeldung, gaststättenrechtliche Erlaubnisse, eine Nutzungsänderung, Brandschutz- und Hygieneanforderungen sowie Regelungen für Außenflächen erforderlich sein.

Symbolbild Nürnberger Hauptmarkt, keine Aufnahme eines Gastronomiebetriebs
Symbolbild: Nürnberger Hauptmarkt.

Für Vorhaben in Erdgeschosslagen der Innenstadt bietet der Stab Innenstadt eine erste Orientierung. Für andere Standorte verweist die Stadt auf die Wirtschaftsförderung.

Der Leitfaden ersetzt keine Genehmigungen. Die Stadt empfiehlt, frühzeitig mit den zuständigen Fachstellen Kontakt aufzunehmen und ausreichend Zeit für die Planung einzuplanen.

Weitere Informationen bietet der städtische Gastronomie-Leitfaden. Quelle: Stadt Nürnberg, Pressemitteilung Nr. 1175 vom 21. Oktober 2026.

Redakteurin Friederike Lober – www.tvueberregional.de – Ihre Berichterstatterin aus Ihrer Region.

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