Rhein-Neckar-Kreis. Wer Brennholz für die kommende Heizsaison benötigt, kann wieder Bestellungen aufgeben. Das Kreisforstamt informiert am 13. Oktober 2026 über die Verkaufswege und die unveränderten Preise für Brennholz lang.

Wald im Sonnenlicht als Symbolbild zum Brennholzverkauf
Symbolbild: Wald. Das Foto zeigt keine angebotenen Brennholzlose.

Brennholz online oder über das Forstrevier bestellen

In teilnehmenden Kommunen werden verfügbare Lose über den Holzfinder angeboten. Dort erscheinen im Verlauf der Holzerntesaison weitere Angebote mit Fotos. Welche Kommunen teilnehmen, erklärt das Landratsamt auf seiner Informationsseite zum Brennholzverkauf.

In anderen Kommunen bleibt es bei den bisherigen Verkaufswegen. Je nach Forstrevier können Interessierte telefonisch, per E-Mail, in der Sprechstunde oder bei Versteigerungen Holz erwerben. Einzelheiten veröffentlichen die Kommunen in ihren Amtsblättern und auf ihren Internetseiten.

Diese Preise gelten für Brennholz lang

Die Preise für Privatkunden bleiben nach Angaben des Landratsamts gegenüber der vorherigen Saison unverändert. Sie gelten pro Festmeter einschließlich Mehrwertsteuer:

  • Buche, Ahorn, Hainbuche und Esche: 80 Euro
  • Eiche und anderes Hartlaubholz: 70 Euro
  • Weichlaubholz: 50 Euro
  • Nadelholz: 55 Euro

Einzelne Restposten aus der vorherigen Saison können im Holzfinder günstiger angeboten werden.

Schlagraum in ASP-Schutzzone II nicht verfügbar

Als Alternative zum Polterholz können in geeigneten Gebieten sogenannte Schlagräume reserviert werden. Dort arbeiten Käufer Kronenteile und stärkere Äste selbst auf. Innerhalb der Schutzzone II wegen Afrikanischer Schweinepest im Nordwesten des Rhein-Neckar-Kreises darf jedoch kein Schlagraum angeboten werden.

Motorsägenschein und Begleitperson erforderlich

Wer Holz im Wald selbst aufarbeiten möchte, muss bei der Bestellung einen gültigen Motorsägenschein vorlegen. Die Arbeit darf aus Sicherheitsgründen nur mit einer Begleitperson erfolgen. Erforderlich ist vollständige Schutzausrüstung mit Helm, Schnittschutzhose und Schnittschutzschuhen.

Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Pressemitteilung vom 13. Oktober 2026.

Redakteur Oliver Döll – www.tvueberregional.de und www.dölltv.de – Ihr Berichterstatter aus Ihrer Region.

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