
Straßenreinigungsgebühren in Nürnberg steigen ab 2027
Für die Straßenreinigung in Nürnberg werden ab Januar 2027 höhere Gebühren fällig. Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (Sör) passt zum Jahreswechsel die Straßenreinigungssatzung und die Gebührensatzung an. Der Stadtrat hat der Neukalkulation am Mittwoch, 30. September 2026, zugestimmt.
In der Reinigungsklasse A steigt die Gebühr von bisher 13 Euro auf künftig 16,55 Euro je Meter Straßenfrontlänge des Grundstücks. In der Reinigungsklasse B erhöht sie sich von 4,46 Euro auf 5,57 Euro je Meter.
Neue Gebühren gelten bis Ende 2030
Die Neuberechnung war notwendig, weil der bisherige Kalkulationszeitraum von 2023 bis 2026 endet. Die neuen Gebührensätze gelten von 2027 bis einschließlich 2030. In diesem Zeitraum bleiben sie unverändert.
Grundlage der Kalkulation sind unter anderem die tatsächlichen Kosten des Jahres 2025. Die bisherige Berechnung konnte diese Kostenentwicklung nicht mehr ausreichend abbilden. Zudem sind Personal- und Sachkosten sowie die Ausgaben für Energie und Kraftstoffe gestiegen.
Öffentliche Papierkörbe werden erstmals berücksichtigt
Neu ist, dass auch die Entleerung der öffentlichen Papierkörbe im Stadtgebiet in die Straßenreinigungsgebühren einfließt. Die gebührenfähigen Aufwendungen dafür werden erstmals bei der Berechnung berücksichtigt.
Die regelmäßige Leerung der Papierkörbe trägt dazu bei, Straßen und Plätze sauber zu halten. Rund 3.300 öffentliche Papierkörbe stehen im Nürnberger Straßenraum. Sie werden regelmäßig, teilweise mehrmals pro Woche, geleert.
Die Straßenreinigung wird weiterhin nicht vollständig über Gebühren finanziert. Die Stadt Nürnberg übernimmt einen Eigenanteil von zehn Prozent. Damit wird das öffentliche Interesse an einem sauberen Straßenbild berücksichtigt. Dieser Anteil bleibt auch im neuen Kalkulationszeitraum bestehen.
Welche Grundstücke müssen Gebühren zahlen?
Die Gebühren gelten für Grundstücke in den entsprechenden Zwangsreinigungsgebieten. Dabei unterscheidet die Stadt zwischen den Reinigungsklassen A und B.
Reinigungsgebiet A
In diesem Gebiet übernimmt Sör die Reinigung von Fahrbahnen, Gehwegen und Plätzen. Die Anlieger sind dort von der Reinigungspflicht entbunden und zahlen dafür Straßenreinigungsgebühren.
Reinigungsgebiet B
Hier übernimmt Sör die maschinell mögliche Reinigung der Fahrbahnen. Die Anlieger bleiben unter anderem für die Reinigung der Gehwege verantwortlich.
Außerhalb der festgelegten Reinigungsgebiete müssen die Anlieger selbst für die Reinigung sorgen. Dort fallen keine Straßenreinigungsgebühren an.
Rund 1.300 Kilometer Straßen und Gehwege
In Nürnberg kümmern sich rund 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sör um die Sauberkeit im öffentlichen Straßenraum. Insgesamt werden rund 1.300 Kilometer Straßen und Gehwege gereinigt, teilweise mehrmals pro Woche.
Jährlich fallen bei der Straßenreinigung rund 7.500 Tonnen Abfall an. Hinzu kommt die regelmäßige Leerung der öffentlichen Papierkörbe.
Weitere Informationen zur Straßenreinigung
Informationen zur Straßenreinigung und zu den geltenden Regelungen stellt der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg auf seiner Webseite bereit.
Weitere Informationen: Sör: Straßenreinigung in Nürnberg

Friederike Lober – Rezensentin und Redakteurin bei TVüberregional.de
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