Aktuelle Corona-Informationen: Steigende Zahlen / „Notbremse“
In der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg ist bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 an drei aufeinander folgenden Tagen eine „Notbremse“ vorgesehen und es treten folgende Beschränkungen wieder in Kraft.
Kontaktbeschränkungen:
- Bei privaten Treffen ist maximal ein Haushalt plus höchstens eine weitere Person, die nicht zum Haushalt gehört, erlaubt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
Betriebsschließungen:
Eine genaue Übersicht welche Betriebe geöffnet haben dürfen und welche schließen müssen, finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, die „Notbremse“ tritt erst ein, wenn in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt. Wie hoch die Inzidenzzahl in einem Landkreis ist, können Sie hier nachschauen. Ob und wann die Notbremse eintritt, stellt das jeweilige Gesundheitsamt / Landratsamt vor Ort fest.
- Der Einzelhandel, mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf, darf kein Click&Meet anbieten. Lediglich Click&Collect und Lieferdienste sind erlaubt.
- Betriebe zur Erbringen von körpernahen Dienstleistungen (Kosmetikstudios, Tattoo-Studios, Nagelstudios etc.) müssen schließen. Ausnahmen gelten für medizinisch notwendige Maßnahmen
- Friseure bleiben weiterhin geöffnet.
- Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten müssen schließen
- Alle Sportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport werden geschlossen. Lediglich Individualsport auf weitläufigen Anlagen bleibt erlaubt. Gruppensport im Freien ist nicht mehr erlaubt.

Bitte beachten Sie, die „Notbremse“ tritt erst ein, wenn in einem Landkreis die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 liegt. Wie hoch die Inzidenzzahl in einem Landkreis ist, können Sie hier nachschauen. Ob und wann die Notbremse eintritt, stellt das jeweilige Gesundheitsamt / Landratsamt vor Ort fest.