Berlin. Die geplante Kürzung der Bundesmittel für die unabhängige Asylverfahrensberatung sorgt weiter für Diskussionen. Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) fordert in einer Pressemitteilung vom 6. Oktober 2026, die Einsparungen im Bundeshaushalt 2027 zu stoppen. Die Bundesregierung verweist bei ihrer Bewertung des Beratungsangebots auf Ergebnisse einer Evaluation.

Geplante Mittel sinken deutlich
Für die behördenunabhängige Asylverfahrensberatung sind nach den Angaben in einer Mitteilung des Deutschen Bundestages für 2027 noch fünf Millionen Euro vorgesehen. Für 2026 waren es 24,5 Millionen Euro. Damit würde die Finanzierung in diesem Haushaltsposten um knapp 80 Prozent zurückgehen. Es handelt sich um den Regierungsentwurf für 2027, nicht um eine bereits endgültig beschlossene Kürzung.
Die Beratung nach § 12a Asylgesetz soll Schutzsuchenden unabhängig von der entscheidenden Behörde Informationen über das Verfahren sowie über ihre Rechte und Pflichten ermöglichen.
Anwaltsverein warnt vor Folgen
Die RAV-Regionalgruppe Ost befürchtet, dass durch die geplanten Einsparungen Beratungsstellen eingeschränkt werden oder wegfallen könnten. Nach ihrer Auffassung ist eine von den Behörden unabhängige Anlaufstelle wichtig, damit Betroffene offen über Fragen und Schwierigkeiten im Asylverfahren sprechen können. Der Verein fordert Bundesregierung und Bundestag dazu auf, die Mittel nicht wie geplant zu kürzen.
Auch die Diakonie Deutschland hatte sich im Juli gegen die Einsparungen ausgesprochen. Sie bewertet die unabhängig angebotene Beratung unter anderem als Hilfe bei der Vorbereitung von Verfahren und als möglichen Beitrag zur Entlastung von Behörden und Gerichten.
Bundesregierung bewertet Untersuchung anders
Eine am 7. Oktober 2026 veröffentlichte Bundestagsmitteilung gibt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion wieder. Demnach kommt das Bundesinnenministerium bei der Auswertung eines Berichts des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zu dem Schluss, dass die Wirksamkeit der unabhängigen Beratung nicht eindeutig belegt sei. Ein Anspruch, die Beratung möglichst vor der Anhörung durchzuführen, werde laut dieser Bewertung nur eingeschränkt erfüllt.
Die Bewertungen der beteiligten Stellen unterscheiden sich damit. Über die endgültige Höhe der Mittel entscheidet der Bundestag im weiteren Haushaltsverfahren.
Quellen und weiterführende Informationen
Pressemitteilung des RAV vom 6. Oktober 2026
Deutscher Bundestag: Anfrage zur Finanzierung vom 21. September 2026
Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung vom 7. Oktober 2026
Diakonie Deutschland: Stellungnahme vom 22. Juli 2026
Redakteur Oliver Döll – www.tvueberregional.de und www.dölltv.de – Ihr Berichterstatter aus Ihrer Region.
