Bürgermeister Thomas Glasbrenner informiert Eltern und Erziehungsberechtigte der Dielheimer Betreuungseinrichtungen zum Thema „Betreuungsgebühren März 2021“.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, sehr geehrte Damen und Herren,
seit 22.02.2021 haben unsere Betreuungseinrichtungen entsprechend den
landesrechtlichen Vorgaben nun den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen wieder
aufgenommen. Aktuell bieten wir unseren Betreuungskräften zweimal wöchentlich die
Gelegenheit vor Ort einen Corona-Schnelltest durchzuführen. Darüber hinaus wurde die
bundesweite Impfpriorisierung dahingehend geändert, dass auch Betreuungskräfte ab
sofort Impftermine in Anspruch nehmen können. Es freut uns, dass wir hierdurch in der
Lage sind deutlich mehr Sicherheit für Ihre betreuten Kinder und unsere Erzieherinnen
zu gewährleisten.
Sowohl für Dezember 2020 als auch für Januar 2021 wurden unsererseits die
Betreuungsgebühren bereits im jeweiligen Vormonat eingezogen. Leider war aufgrund
der Ankündigungen der Landesregierung zum Zeitpunkt des Gebühreneinzuges nicht
ersichtlich, dass es zur vorzeitigen Schließung im Dezember 2020 und zur Verlängerung
der Schließungen im Januar 2021 kommt. Lediglich für Februar 2021 war zum Stichtag
bereits absehbar, dass die Öffnung der Betreuungseinrichtungen zum Monatsanfang
weiterhin untersagt ist und wir haben daher den Gebühreneinzug ausgesetzt. Gleiches
werden wir nun auch für März 2021 tun, um dann gemeinsam mit dem Gemeinderat
endgültig über den Erlass der Betreuungsgebühren für die anteiligen Schließungen im
Dezember 2020, Februar 2021 sowie für den kompletten Januar 2021 zu entscheiden. In
diesem Zusammenhang ist darüber hinaus auch über die Gebühren für die in Anspruch
genommene Notbetreuung zu beraten und zu beschließen.

Die Verwaltung wird dem Gemeinderat für die Sitzung Ende März 2021 vorschlagen, die
Gebühren für nicht in Anspruch genommene Betreuungszeiten endgültig zu erlassen.
Durch die erneute Aussetzung der Gebühren im März 2021 beabsichtigen wir eine
entsprechende zweimonatige Kompensation, so dass letztlich keine Rückerstattungen
seitens der Gemeinde notwendig wären.
Wir bitten die Eltern, die die Betreuungsgebühren selbst überweisen, dies für März 2021
nicht zu veranlassen, da ansonsten bei entsprechendem Beschluss des Gemeinderates
durch unser Rechnungsamt die bereits gezahlten Gebühren wieder einzeln rückerstattet
werden müssen.
Ich danke Ihnen sehr herzlich für Ihr Durchhaltevermögen und wünsche Ihnen weiterhin
alles Gute in diesen herausfordernden Zeiten.

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Mit freundlichen Grüßen


Thomas Glasbrenner
Bürgermeister

Quelle: Gemeinde Dieheim
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