Leeuwarden. Vor dem Bezirksgericht in Leeuwarden wurde am 22. Oktober 2026 eine Zivilklage verhandelt, in der unter anderem der Microsoft-Mitgründer Bill Gates, der frühere niederländische Ministerpräsident Mark Rutte und Pfizer-Chef Albert Bourla zu den Beklagten zählen. Sieben Kläger verlangen Schadenersatz. Sie machen geltend, nach einer Covid-19-Impfung gesundheitliche Schäden erlitten zu haben und über Sicherheit und Wirkung der Impfstoffe getäuscht worden zu sein. Das sind Vorwürfe der Kläger; sie sind nicht als gerichtlich festgestellt zu verstehen.

Video: Stimmen nach dem Gerichtsverfahren
Arne Schmitt berichtet aus Leeuwarden.
Zivilverfahren, keine strafrechtliche Anklage
Das Verfahren ist eine zivilrechtliche Schadenersatzklage. Es geht daher nicht um eine strafrechtliche Anklage gegen Gates oder die übrigen Beklagten. Eine Haftstrafe steht in diesem Verfahren nicht zur Entscheidung.
Gericht bejahte 2024 seine Zuständigkeit
Bill Gates hatte die internationale Zuständigkeit des niederländischen Gerichts bestritten. In einer Zwischenentscheidung vom 16. Oktober 2024 wies das Gericht diesen Einwand zurück. Es setzte die Verhandlung der Hauptsache damit fort und bezifferte die von Gates zu tragenden Verfahrenskosten in diesem Zwischenstreit auf 1.406 Euro. Über die Schadenersatzforderungen ist damit noch nicht entschieden.
Gates nahm am Verhandlungstag nach den vorliegenden Angaben nicht persönlich teil und wurde anwaltlich vertreten. Bei einer Zivilverhandlung muss eine Partei nicht in jedem Fall selbst im Gerichtssaal anwesend sein.
Vorwurf der Klägerseite
Der Kläger Peter Stassen bezeichnete die Covid-19-Injektionen während des Verfahrens als „Biowaffen“ und sprach von „Völkermord“. Diese schwerwiegenden Aussagen geben seine Position wieder. Sie sind keine Feststellung des Gerichts. Die Kläger werfen den Beklagten vor, die Öffentlichkeit über die Sicherheit der Impfstoffe getäuscht zu haben; die Beklagten bestreiten die Vorwürfe.
Nach Angaben aus dem Umfeld der Berichterstattung waren Ton- und Filmaufnahmen im Gerichtssaal für Pressevertreter untersagt. Aufnahmen vor dem Gerichtsgebäude sind im unten verlinkten Video zu sehen.
Quellenhinweis: Verfahrensstand und Aussagen zur Verhandlung beruhen auf den bereitgestellten Angaben und dem Video von Arne Schmitt. Die Zuständigkeitsentscheidung und die Kostenangabe beziehen sich auf die Zwischenentscheidung des Bezirksgerichts Noord-Nederland vom 16. Oktober 2024. Ein Urteil in der Hauptsache ist damit nicht vorweggenommen.
Redakteur Robert Pastor – Alle Artikel von Robert Pastor
