Schwunghafter Drogenhandel; Staatsanwaltschaft Heidelberg erwirkt Haftbefehl gegen 22-jährigen Tatverdächtigen

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 22-jährigen Mann erlassen.

Dieser steht im dringenden Verdacht, mindestens seit Anfang Juli 2020 einen schwunghaften Drogenhandel, insbesondere mit Marihuana, betrieben zu haben.

Aufgrund der ersten Ermittlungen des Polizeipostens Waibstadt wurde von der Staatsanwaltschaft Heidelberg ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 22-Jährigen erwirkt, der am Mittwochvormittag vollzogen wurde.

Dabei wurde neben bereits verkaufsbereit verpackten Drogen und einer Feinwaage auch ein Elektroschocker aufgefunden und sichergestellt.

Der Verdächtige wurde festgenommen und am Donnerstagnachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der Haftbefehl wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unter Mitführen eines gefährlichen und zudem verbotenen Gegenstandes erließ.

Schwunghafter Drogenhandel, Haftbefehl gegen 22-jährigen TatverdächtigenAnschließend wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Am heutigen Freitag wurde der Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt und der Beschuldigte einstweilen aus der Untersuchungshaft entlassen.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Drogendezernats der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.

 

Polizeipräsidium Mannheim

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