Jubilarbesuche nicht möglich
Ältere Bürgerinnen und Bürger erhalten zu besonderen Jubiläen anlässlich
der Eheschließung (Goldene, Diamantene und Eiserne Hochzeit) oder für
das Erreichen eines bestimmten Alters (75, 80, 85, 90, 95, 100 Jahre)
Besuch von der Stadtverwaltung Hockenheim. Sie bekommen dabei ein
Geschenk überreicht. Diese Besuche können während einer Corona-
Lockdown-Phase leider nicht durchgeführt und auch nicht nachgeholt
werden.
„Die Reduzierung sozialer Kontakte und vor allem die besondere Rücksicht
auf Menschen mit hohem Lebensalter haben in dieser Zeit Vorrang vor
einem Besuch. Das bedauern wir sehr, so schön ein Besuch natürlich auch
wäre“, sagt Christian Stalf, Pressesprecher der Stadt Hockenheim. „Wir
hoffen sehr, dass sich die Lage im nächsten Jahr normalisiert und die
Besuche bald wieder möglich sind“, ergänzt Stalf.
Parkausweise 2021 ab Januar erhältlich
Infolge der konstant hohen Corona-Fallzahlen ist die Erreichbarkeit der
Stadtverwaltung Hockenheim stark eingeschränkt. Daher werden die
Bürgerinnen und Bürger gebeten, nur dringende und unaufschiebbare
Anliegen im Rathaus zu erledigen. Deshalb ist die Verlängerung der
Parkausweise für das Jahr 2021 erst ab Januar nächsten Jahres möglich
und nicht bereits in diesem Monat. Dafür ist zwingend eine vorherige
Terminvereinbarung erforderlich.
Die neuen Bestätigungen können im Bürgerbüro des Rathauses bei
Vorlage des Fahrzeugscheines abgeholt werden. Der Parkausweis 2020
behält daher übergangsweise auch eine längere Gültigkeit. Er ist
Coronavirus bedingt bis Sonntag, 28. Februar 2021, nutzbar.
Für Bewohner der Birkenallee, der Continentalstraße 8 bis 42 (gerade
Hausnummern), der Straße „In der Clamm“ 2 bis 50 (gerade
Hausnummern), der Hardtstraße 1 bis 9, 108 und 110 und für Bewohner
der Wald-straße können kostenlose Parkausweise beantragt werden.
Abholer der Parkausweise können das Gebäude nur nach vorheriger
telefonischer Terminvereinbarung mit dem Bürgerbüro betreten. Ebenso ist
das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend, sofern keine
Befreiung durch ein ärztliches Attest mitgeführt wird. Des Weiteren sind die
aktuell geltenden Hygieneregelungen zu beachten.