Tiny Houses für den Rhein-Neckar-Kreis

Grundsätzlich gilt ein Rolling Tiny House steuerrechtlich nicht als Immobilie sondern als Mobilie, die steuerlich auch entsprechend behandelt wird.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, ein Rolling Tiny House als Büro, als Messestand mit eigener Übernachtungsmöglichkeit, als Verkaufsbüro oder als hochattraktives Ferienhaus zu nutzen. Rolling Tiny House-Besitzer freuen sich über bis zu 200 Urlaubs-Übernachtungen pro Jahr! Rolling Tiny House, Carmen Döll, Rhein-Neckar-Kreis

Bei einer Vermietung als Ferienhaus kann zudem der verringerte Mehrwertsteuersatz greifen. Unternehmen können Rolling Tiny Houses als Personalwohnungen für die erfolgreiche Mitarbeitergewinnung nutzen. 

Bereits heute sind regelrechte Tiny House Dörfer in Vorbereitung und Planung, die in touristischen Hochburgen neue Perspektiven für renditebewusste Kapitalanleger bieten können.

Es geht aber auch einige Nummern kleiner wie zum Beispiel in Form eines Tiny Houses für die studierende Tochter oder den Sohn. Warum sollten Sie fünf Jahr lang Miete für eine Studentenwohnung bezahlen, wenn Sie in dieser Zeit Ihr Rolling Tiny Houes bereits zu einem großen Teil abbezahlt hätten?

Ihr Vorteil dabei ist, dass wir jedes Rolling Tiny House mit allen erforderlichen Zulassungen, Zertifikaten und Statiken ausliefern, damit Sie es offiziell gewerblich nutzen und einsetzen dürfen.

Schauen sie bei uns vorbei: https://rhein-neckar-kreis.rolling-tiny-house.de/gewerbliche-nutzung/

FB: https://www.facebook.com/tinyhouseserviceratgeber

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