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Bademode: Trends 2018. Miami Swim Week, Bikinis und Badeanzüge, ©istock.com/PeopleImages
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Inhalte der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) Die hier aufgelisteten Artikel der EU-Verordnung sind die eigentlichen Rechtsnormen. Die Erwägungsgründe der Verordnung sind hilfreich für die Interpretation der Rechtsnormen. Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen Art.1 Gegenstand und Ziele Art.2 Sachlicher Anwendungsbereich Art.3 Räumlicher Anwendungsbereich Art.4 Begriffsbestimmungen Kapitel II – Grundsätze Art.5 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten Art.6 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Art.7 Bedingungen für die Einwilligung Art.8 Bedingungen für die Einwilligung eines Kindes in Bezug auf Dienste der Informationsgesellschaft Art.9 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten Art.10 Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten Art 11 Verarbeitung, für die eine Identifizierung der betroffenen Person nicht erforderlich ist Kapitel III – Rechte der betroffenen Person Art.12 Transparente Information, Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffnen Person Art.13 Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person Art.14 Informationspflicht, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden Art.15 Auskunftsrecht der betroffenen Person Art.16 Recht auf Berichtigung Art.17 Recht auf Löschung (“Recht auf Vergessenwerden”) Art.18 Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Art.19 Mitteilungspflicht im Zusammenhang mit der Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten oder der Einschränkung der Verarbeitung Art.20 Recht auf Datenübertragbarkeit Art.21 Widerspruchsrecht Art.22 Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling Art.23 Beschränkungen Kapitel IV – Für die Datenverarbeitung Verantwortliche und Auftragsverarbeiter Art.24 Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen Art.25 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen Art.26 Gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche Art.27 Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern Art.28 Auftragsverarbeiter Art.29 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters Art.30 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Art.31 Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde Art.32 Sicherheit der Verarbeitung Art.33 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde Art.34 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Personen Art.35 Datenschutz-Folgenabschätzung Art.36 Vorherige Konsultation Art.37 Benennung eines Datenschutzbeauftragten Art.38 Stellung des Datenschutzbeauftragten Art.39 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Art.40 Verhaltensregeln Art.41 Überwachung der genehmigten Verhaltensregeln Art.42 Zertifizierung Art.43 Zertifizierungsstellen Kapitel V – Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder an internationale Organisationen Art.44 Allgemeine Grundsätze der Datenübermittlung Art.45 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses Art.46 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien Art.47 Verbindliche interne Datenschutzvorschriften Art.48 Nach dem Unionsrecht nicht zulässige Übermittlung oder Offenlegung Art.49 Ausnahmen für bestimmte Fälle Art.50 Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten Kapitel VI – Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörden Art.51 Aufsichtsbehörde Art.52 Unabhängigkeit Art.53 Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde Art.54 Errichtung der Aufsichtsbehörde Art.55 Zuständigkeit Art.56 Zuständigkeit der federführenden Aufsichtsbehörde Art.57 Aufgaben Art.58 Befugnisse Art.59 Tätigkeitsbericht Kapitel VII – Zusammenarbeit und Kohärenz Art.60 Zusammenarbeit zwischen der federführenden Aufsichtsbehörde und anderen betroffenen Aufsichtsbehörden Art.61 Gegenseitige Amtshilfe Art.62 Gemeinsame Maßnahmen der Aufsichtsbehörden Art.63 Kohärenzverfahren Art.64 Stellungnahme des Ausschusses Art.65 Streitbeilegung durch den Ausschuss Art.66 Dringlichkeitsverfahren Art.67 Informationsaustausch Art.68 Europäischer Datenschutzausschuss Art.69 Unabhängigkeit Art.70 Aufgaben des Ausschusses Art.71 Berichterstattung Art.72 Verfahrensweise Art.73 Vorsitz Art.74 Aufgaben des Vorsitzes Art.75 Sekretariat Art.76 Vertraulichkeit Kapitel VIII – Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen Art.77 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde Art.78 Recht auf wirksamen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde Art.79 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter Art.80 Vertretung von Betroffenen Personen Art.81 Aussetzung des Verfahrens Art.82 Haftung und Recht auf Schadensersatz Art.83 Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen Art.84 Sanktionen Kapitel IX : Vorschriften für besondere Datenverarbeitungssituationen Art.85 Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit Art.86 Verarbeitung und Zugang der Öffentlichkeit zu amtlichen Dokumenten Art.87 Verarbeitung der nationalen Kennziffer Art.88 Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext Art.89 Garantien und Ausnahmen in Bezug auf die Verarbeitung zu im öffentlichen Interesse liegenden Archivzwecken, zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszweken und zu statistischen Zwecken Art.90 Geheimhaltungspflichten Art.91 Bestehende Datenschutzvorschriften von Kirchen und religiösen Vereinigungen oder Gemeinschaften Kapitel X – Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte Art. 92 Ausübung der Befugnisübertragung Art. 93 Ausschussverfahren Kapitel XI – Schlussbestimmungen Art. 94 Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG Art. 95 Verhältnis zur Richtlinie 2002/58/EG Art. 96 Verhältnis zu bereits geschlossenen Übereinkünften Art. 97 Berichte der Kommission Art. 98 Überprüfung anderer Rechtsake der Union zum Datenschutz Art. 99 Inkrafttreten und Anwendung
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