Gemeinde Hockenheim: Schutz vor Starkregen
Experten für Wettervorhersagen sagen immer häufigere Extremwetterlagen voraus. Der starke Regen am vergangenen Sonntag war ein Beweis dafür. Die Stadtverwaltung Hockenheim weist Besitzer von Grundstücksentwässerungen darauf hin, dass sie ihre Grundstücke nach der Abwassersatzung allgemein gegen Starkregen durch geeignete Vorkehrungen schützen müssen. Dies trifft vor allem auf die Kellergeschosse zu.
Bei Starkregen besteht bei WC-Anlagen, Duschen, Handwaschbecken, Einläufe und sonstige Anlagen die Gefahr, dass sich ein Wasserrückstau bildet. Davon sind vor allem Anlagen gefährdet, die sich unterhalb der Straßenoberkante (Rückstauebene) befinden. In diesem Fall müssen die Entwässerungsanlagen durch Abwasserrückstauventile oder Abwasserhebeanlagen gesichert werden. Die Druckrohrleitung einer Hebeanlage muss über die Rückstauebene geführt werden, bevor diese über die Grundstücksentwässerung dem städtischen Kanal zugeführt wird. Solche besonderen Anlageteile der Grundstücksentwässerung bedürfen einer regelmäßigen Wartung.
Auch gegenüber der Straßenoberkante tieferliegende Lichtschächte sollten gegen eindringendes Wasser geschützt werden. Kostenlose Informationsblätter zu diesem Thema liegen am Eingang des Rathauses Hockenheim aus. Fragen hierzu beantwortet Reiner Lenz von der Stadtverwaltung Hockenheim (Telefon 06205 21-414).