Bußgelder drohen. Hundehalter müssen sich auf neue Regeln im Gassi-Gesetz, beim Gassigehen und der Kontrolle einstellen.

Die angepasste Tierschutz-Hundeverordnung sieht neben der Gassipflicht und dem Kontakt zu Artgenossen* noch weitere Punkte zum Schutz der Vierbeiner in Bezug auf das geplante Gassi-Gesetz vor. Diese neuen Reglementierungen beziehen sich unter anderem auf die Hundehaltung in Räumen – hier ist der sogenannte Blick ins Freie zu gewähren –, die Hundezucht inklusive der Betreuung von Welpen sowie das Verbot von Stachelhalsbändern und anderen schmerzhaften Mitteln zur Erziehung, dem Training und der Ausbildung.

  • Gassipflicht: Ein ausgewachsener Hund muss mindestens zweimal täglich einen Auslauf von nicht weniger als einer Stunde erhalten
  • Haltung in Räumen (mit Räumen sind in erster Linie Scheunen oder andere nicht dauerhaft bewohnte Flächen gemeint): Ein Hund muss die Möglichkeit haben, ins Freie zu schauen (sog. Blick ins Freie).
  • Die Anforderungen an die Hundezucht werden verschärft, unter anderem, um eine ausreichende Sozialisation der Hundewelpen gegenüber dem Menschen und Artgenossen sowie eine Gewöhnung an Umweltreize zu gewährleisten.
  • In der gewerbsmäßigen Hundezucht darf eine Betreuungsperson künftig maximal drei Würfe gleichzeitig betreuen.
  • Eine Mindestzeit von vier Stunden für den täglichen Umgang mit den Welpen wird vorgegeben. Dies gilt sowohl für gewerbsmäßige als auch private Züchter.
  • Verbot von Stachelhalsbändern oder andere schmerzhafte Mittel beim Training, der Ausbildung und der Erziehung zu verwenden.
  • Die Anbindehaltung von Hunden wird grundsätzlich verboten.
  • Für Hunde, die Qualzuchtmerkmale aufweisen, wird ein Ausstellungsverbot erlassen.
  • Das Ausstellungsverbot ist dabei nicht auf reine Zuchtausstellungen beschränkt, sondern umfasst alle Veranstaltungen, bei denen eine Beurteilung, Prüfung oder ein Vergleich von Hunden stattfindet, wie z. B. Zuchtleistungsprüfungen und Hundesportveranstaltungen.
  • Das bereits geltende Ausstellungsverbot für tierschutzwidrig amputierte Hunde wird ebenfalls auf sonstige Veranstaltungen ausgedehnt.

Die Gründe für die Änderungen des Gassi-Gesetzes liegen hingegen auf der Hand. Die alte Tierschutz-Hundeverordnung aus dem Jahr 2001 sah sich in der Vergangenheit vehementer Kritik ausgesetzt, da sie nicht mehr zu den Haltungsbedürfnissen der Hunde passt sowie den aktuellen Wissensstand nicht mehr widerspiegelt.

Gassi-Gesetz: Paragraf zwei fasst Gassi-Pflicht unter „Allgemeiner Anforderung das Halten“ in der Tierschutz-Hundeverordnung zusammen

Hierbei ist von der „Allgemeinen Anforderung an das Halten“ in Paragraf zwei der Tierschutz-Hundeverordnung die Rede. Diese besagt im Gassi-Gesetz, dass jeder Hund in Deutschland ausreichend Auslauf im Freien „außerhalb eines Zwingers“ haben muss, und sich Hundehalter zudem täglich aktiv mit dem Tier beschäftigen müssen.

Der genaue Wortlaut findet sich wie folgt in der Tierschutz-Hundeverordnung wieder: „Einem Hund ist nach Maßgabe des Satzes drei mehrmals täglich in ausreichender Dauer Umgang mit der Person, die den Hund hält, betreut oder zu betreuen hat (Betreuungsperson) zu gewähren.“

Tierschutz-Hundeverordnung: Gassi-Gesetz schreibt regelmäßigen Kontakt zu Artgenossen vor

Zusätzlich müssen Hunde künftig regelmäßigen Kontakt zu anderen Hunden aufnehmen können, „es sei denn, dies ist im Einzelfall aus gesundheitlichen Gründen oder aus Gründen der Unverträglichkeit zum Schutz des Hundes oder seiner Artgenossen nicht möglich.“

Das geplante Gassi-Gesetz kommt.

Und 2022 müssen sich Hundehalterinnen und Hundehalter auf einige wichtige Änderungen einstellen. Vor allem die sogenannte Gassipflicht, die einen bestimmten Zeitraum und eine Mindestanzahl an täglichem Freigang fürs Gassi gehen beinhaltet, spielt hier eine wichtige Rolle, die jede Hundehalterin und jeden Hundehalter betrifft.

Dabei geht das Gassi-Gesetz 2022 auf ein Zitat der ehemaligen Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner bei der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zurück. „Haustiere sind keine Kuscheltiere – ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden.“ Damit dieser Ausspruch im Zusammenhang mit Deutschlands beliebtesten Haustier nicht einfach verhallt, wurden die Änderungen für Hunde in der Tierschutz-Hundeverordnung von der Bundesregierung festgehalten. Dabei kommen im sogenannten Gassi-Gesetz 2022, wie es bereits im deutschen Volksmund heißt, einige fundamentale Neuerungen auf Deutschlands* Hundebesitzer und -züchter zu.

Gassi-Gesetz: Tierschutz-Hundeverordnung 2022 nimmt Hundebesitzer in die Pflicht – artgerechte Haltung ein Muss

Denn während der eine Hundehalter seinen Hund hegt und pflegt, dem geliebten Vierbeiner Auslauf bietet und dem Wohlgefühl des Hundes alles beziehungsweise vieles unterordnet, kommen die Belange des beliebten Haustieres in einigen Haushalten viel zu kurz. Letzterem soll die Tierschutz-Hundeverordnung 2022 vorbeugen, um dem besten Freund des Menschen auf allen Ebenen gerecht zu werden. Dafür nimmt die Bundesregierung mit dem Gassi-Gesetz nun Hundehalterinnen und Hundehalter explizit in die Pflicht.

Neue Regeln für Hundebesitzer: Gassi-Gesetz soll Missstände und Versäumnisse bei der Hundehaltung minimieren

Die Gassi-Regeln für die drolligen Vierbeiner* erstrecken sich dabei von der eigentlichen Hundehaltung, über die Betreuung der Hunde bis hin zur Hundezucht und die Sozialisierung von Hundewelpen, um den Missständen und den groben Versäumnissen vielleicht nicht komplett einen Riegel vorzuschieben, aber zumindest zu minimieren.

Denn während ein blinder Mann einem blinden Hund das liebevolle Zuhause gibt, das die Fellnase braucht*, können die Vierbeiner auch zum süßen Gesicht eines traurigen Trends werden. Die Rede ist von Teacup Hunden wie Snowball* – sie sind so klein, dass sie in eine Teetasse passen, Tierschützer warnen vor den gesundheitlichen Folgen solcher Überzüchtungen.

Tierschutz-Hundeverordnung 2022: „Gassipflicht“ im Gassi-Gesetz – wie oft und wie lange muss man Gassi gehen?

Für jene Geschichten wurde das Gassi-Gesetz aber nicht angepasst, sondern vielmehr aufgrund negativer Beispiele wie Vernachlässigung oder Misshandlung. Deshalb blieben nur wenige Paragrafen der Tierschutz-Hundeverordnung unangetastet. Vor allem die Einführung der „Gassipflicht“ schlug bei Hundehalterinnen und Hundehaltern besonders hohe Wellen. Hier geht es darum, wie oft und wie lange Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern Gassi gehen müssen, berichtet kreiszeitung.de*.

Gassi-Gesetz Kontrolle: Wer und wie soll die Einhaltung laut Tierschutz-Hundeverordnung und vor allem die Gassi-Regel gewährleistet werden?

Völlig unklar ist hingegen, wie die Einhaltung des Gassi-Gesetzes für die rund zehn Millionen Hunde in Deutschland und die Gassi-Regel überhaupt bei privaten Hundebesitzern umgesetzt werden soll. Eine Ministeriumssprecherin äußerte sich mit den undurchsichtigen Worten zur Gassi-Gesetz Kontrolle, dass dafür die Behörden der Länder zuständig seien.

Ob den entsprechenden Behörden oder im Zweifel bei Ordnungsämtern der Bundesländer im Zuge des Gassi-Gesetzes bereits ein Plan für die Kontrolle der Gassipflicht in den Schubladen liegt, ist derweil nicht bekannt. Schwierig vorstellbar bleibt jedenfalls der Ansatz, dass Beamte an der Haustür von jedem Hundebesitzer klingeln und sich nachdrücklich erkundigen, ob der Hund sich bereits die vorgeschriebene Mindestdauer im Freien austoben konnte.

Viel realistischer ist hingegen, dass durch die angepasste Gesetzeslage die Zwingerhaltung von Hunden nachhaltig unterbunden werden kann.

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