Kretschmann hält die „Hotspot“-Regelung nicht für rechtssicher
Rechtlich zu riskant: Vom 2. April an dürften auch im Südwesten die Maske und die 3G-Regeln fallen – trotz hoher Inzidenzen. Kretschmann passt das zwar nicht – aber er befürchtet eine Schlappe vor Gericht.
Auch im Südwesten zeichnet sich ein baldiges Ende der meisten Corona-Schutzmaßnahmen ab: Ministerpräsident Winfried Kretschmann machte am Montagabend deutlich, dass er keine rechtliche Grundlage für eine Verlängerung der Auflagen über den 2. April hinaus sieht. Der Grünen-Politiker befürchtet, dass Gerichte eine solche Hotspot-Regelung des Landes kippen könnten. „Wir sehen ja immer: Es klagen Menschen dagegen, dann sammeln das die Gerichte ein“, sagte er im SWR-Fernsehen. Das bedeutet, dass voraussichtlich nach der Übergangsfrist bis zum 2. April auch im Südwesten die Maskenpflicht und auch die Zugangsbeschränkungen fallen dürften.
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetzes des Bundes hätte das Land in eigener Verantwortung weitergehende Auflagen für jeweils auszurufende „Hotspots“ beschließen können. Kretschmann sagte dazu im SWR: „Diese Hotspots, die stehen auf dem Papier, aber die sind nicht rechtssicher anwendungsfähig.“ Er ergänzte mit Blick auf den Bund: „Das ist handwerklich so schlecht gemacht, dass wir damit nichts anfangen können.“ In Koalitionskreisen hieß es am späten Montagabend, damit sei die Hotspot-Option beerdigt.
Auch Bayern hat einen Rückzieher gemacht
Am Samstag waren im Südwesten die monatelang geltenden Kontaktbeschränkungen und auch Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen komplett weggefallen. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat das neue Infektionsschutzgesetz. Wie alle anderen Bundesländer nutzt Baden-Württemberg seitdem die Übergangsregel im neuen Gesetz, um die Maskenpflicht und Zugangsbeschränkungen bis zum 2. April aufrechterhalten zu können. Am Wochenende hatte auch Bayern angekündigt, es würden keine Vorkehrungen für die Zeit nach dem 2. April getroffen. Die Regelung sei nicht praktikabel, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).
In der grün-schwarzen Koalition im Südwesten war erwogen worden, nach einer Übergangsphase von Anfang April an das ganze Land zum „Hotspot“ zu erklären, um wegen der hohen Inzidenzen noch etwas länger an den Schutzmaßnahmen wie Masken und Zugangsbeschränkungen festhalten zu können. Es gab aber auch hier rechtliche Bedenken, ob das Bundesgesetz eine solche Regelung für ein ganzes Land hergibt. Gedacht sind die schärferen Hotspot-Regeln eher für lokal begrenzte, bedrohliche Infektionslagen und eine Überlastung der Krankenhäuser. Darüber müsste der Landtag beschließen.
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