Am kommenden Sonntag, 14. März 2021, wird der 17. Landtag des Landes
Baden-Württemberg gewählt. Die Wahllokale für die wahlberechtigten
Bürgerinnen und Bürger werden für den Wahlkreis 40 Schwetzingen an
diesem Tag in der Stadthalle Hockenheim, der Hubäcker-Schule und der
Theodor-Heuss-Realschule eingerichtet.
Die Stadtverwaltung Hockenheim
hat für den Wahltag verschiedene Regelungen getroffen, um das
Coronavirus bedingte Gesundheitsrisiko für die Wähler und Wahlhelfer so
gering wie möglich zu halten.
Was müssen wahlberechtigte Personen am Wahltag mitbringen?
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, am
Wahltag einen eigenen Kugelschreiber mitzunehmen und die Abstimmung
mit diesem Kugelschreiber vorzunehmen. Es liegen in den Wahllokalen
keine Kugelschreiber aus. Außerdem ist das Mitbringen der
Wahlbenachrichtigung oder des Personal- beziehungsweise Reisepasses
erforderlich. Darüber hinaus wird der Wahlschein benötigt, sofern Briefwahl
beantragt wurde und vor Ort gewählt werden soll.
Hygienemaßnahmen in den Wahllokalen
Die Teilnahme an der Wahl in der Stadthalle Hockenheim und den
genannten Schulen ist nur mit einem medizinischen Mund- und
Nasenschutz (FFP 2 oder OP-Maske) möglich. Die Wählerinnen und
Wähler werden gebeten, einen Mindestabstand von eineinhalb Metern zu
anderen Personen und die gängigen Hygieneregelungen einzuhalten.
In der Stadthalle und den genannten Schulen werden Desinfektionsständer
aufgestellt, die zur regelmäßigen Handreinigung genutzt werden sollen.
Hinweisschilder regeln am Wahltag die zu nutzenden Wege in der
Stadthalle Hockenheim und den genannten Schulen. Ein
Hygienebeauftragter pro Wahllokal stellt die Einhaltung der
Hygienemaßnahmen am Wahltag sicher.
Abt. Externe und Interne Kommunikation
Stadtverwaltung Hockenheim / Stadtwerke Hockenheim
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