Die Ministerpräsidentenkonferenz hat gestern getagt und neue Beschlüsse bzgl. den aktuellen Corona-Maßnahmen veröffentlicht.

Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie im Folgenden zusammengefasst. Bitte beachten Sie, dass die Beschlüsse vom Landtag und der Landesregierung erst in die Corona-Verordnung gegossen werden müssen und es dabei immer wieder zu kleineren Änderungen kommt. Daher kann es bis Montag, 08. März noch zu Änderungen an den Maßnahmen kommen.

Die aktuell bestehenden Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz gelten, soweit im Folgenden nichts anderes steht, bis 28. März 2021. Trotzdem wird es, abhängig von der Inzidenz, in den nächsten Tagen und Wochen zu weiteren Öffnungen geben, die in 5 Schritten erfolgen sollen.

1. Öffnungsschritt (Bereits vollzogen)

  • Öffnung von Schulen, Friseuren und einzelnen Branchen (Länderspezifisch)

2. Öffnungsschritt (ab 8. März)

  • Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte gelten künftig als Einzelhandel des täglichen Bedarfs. Diese können mit entsprechenden Hygienekonzepten und einer Begrenzung von 10qm / 20qm pro Kunde.
  • Öffnung von körpernahen Dienstleistungen (mit entsprechendem Hygienekonzept)
  • Private Zusammenkünfte mit einem weiteren Haushalt (max. 5 Personen). Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt und Paare gelten als ein Haushalt

3. Öffnungsschritt (ab 8. März, Inzidenzabhängig)

  • Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 pro 100.000 Einwohner, können folgende Öffnungen landesweit oder regional beschlossen werden:
    • Öffnung des Einzelhandels für Click&Meet mit Begrenzung auf 40qm pro Kunde und Terminbuchung
    • Öffnung Museen, Galerien, zoologischer / botanischer Garten mit Terminbuchung
    • Individualsport mit max. 5 Personen aus 2 Haushalten
  • Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 pro 100.000 Einwohner, können folgende Öffnungen landesweit oder regional beschlossen werden:
    • Öffnung des Einzelhandels (mit entsprechenden Hygienekonzepten) und Begrenzung auf 10qm/20qm pro Kunde
    • Öffnung Museen, Galerien, zoologischer / botanischer Garten
    • Kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich / Außensportanlagen

4. Öffnungsschritt (frühestens 22. März, Inzidenzabhängig)

  • Dieser Schritt kann erfolgen, wenn die 7-Tage-Inzidenz nach dem 3. Öffnungsschritt sich 14 Tage lang nicht verschlechtert
  • Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 pro 100.000 Einwohner, können folgende Öffnungen landesweit oder regional beschlossen werden:
    • Öffnung der Außengastronomie mit Terminbuchung; bei Personen aus verschiedenen Haushalten an einem Tisch ist ein tagesaktueller Covid-19 Schnell- oder Selbsttest notwendig
    • Öffnung Museen, Galerien, zoologischer / botanischer Garten mit tagesaktuellem Covid-19 Schnell- oder Selbsttest
    • kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich mit tagesaktuellem Covid-19 Schnell- oder Selbsttest
  • Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 pro 100.000 Einwohner, können folgende Öffnungen landesweit oder regional beschlossen werden:
    • Öffnung Außengastronomie
    • Öffnung Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos
    • Kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich

5. Öffnungsschritt (frühestens am 05. April, Inzidenzabhängig)

  • Dieser Schritt erfolgt, wenn sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem vierten Öffnungsschritt 14 Tage lang nicht verschlechtert hat
  • Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 pro 100.000 Einwohner, können folgende Öffnungen landesweit oder regional beschlossen werden:
    • Öffnung des Einzelhandels (mit entsprechenden Hygienekonzepten) und Begrenzung auf 10qm/20qm pro Kunde
    • Kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich
  • Bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 pro 100.000 Einwohner, können folgende Öffnungen landesweit oder regional beschlossen werden:
    • Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmern im Außenbereich
    • Kontaktsport im Innenbereich

Für alle Öffnungsschritte gilt die sogenannte Notbremse. Das bedeutet, sobald die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 100 pro 100.00 Einwohner steigt, treten die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft.

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