BPOL NRW: Sicherheitsalarm am Flughafen Düsseldorf Bundespolizei räumt vorsorglich Terminal
Düsseldorf (ots)
Heute Morgen kam es gegen 07:00 Uhr am Flughafen Düsseldorf zu einem unkontrollierten Betreten des Sicherheitsbereiches im Terminal B. Personen gelangten durch das Betätigen eines Nottasters an einer Notein- bzw. ausgangstür in den Sicherheitsbereich. Hierdurch wurde Sicherheitsalarm ausgelöst und die Bundespolizei musste in der Folge das Terminal räumen.
Die Sicherheit für den Luftverkehr hat stets höchste Priorität und da die insgesamt drei Personen nunmehr unkontrolliert den Sicherheitsbereich betreten hatten, mussten die Terminals A, B und C zunächst geräumt und anschließend nach etwaigen gefährlichen Gegenständen abgesucht werden.
Alle Passagiere begaben sich in den öffentlichen Bereich. Ankommende Passagiere konnten zunächst die Flugzeuge nicht verlassen und blieben an Bord. Die Reisenden vor Ort verhielten sich sehr kooperativ. Die Absuche nach Personen und gefährlichen Gegenständen wurde durch die Bundespolizei und mit Hilfe von Suchhunden durchgeführt. Im Rahmen dieser Durchsuchungsmaßnahmen waren auch Kräfte der Landespolizei NRW und des Zolls eingebunden. Die Räumungen der Bereiche verliefen zügig, so dass eine Gefährdung zeitnah ausgeschlossen werden konnte. Nach der Durchsuchung der Terminals, sowie der Freigabe konnte der Betrieb um 08:25 Uhr bereits im Flugsteig A und C wieder freigegeben werden. Gegen 9:00 Uhr konnten die Passagiere auch zur Luftsicherheitskontrolle des Flugsteiges B benutzen.
Zwei der drei Personen konnten bisher identifiziert werden und werden aktuell vernommen. Es handelt sich um einen 22-jährigen Deutschen mit Reiseziel Schweiz und einen 52-jährigen Griechen, der nach Griechenland ausreisen wollte. Auch wenn die Vernehmung der Personen noch andauern, schließt die Bundespolizei einen etwaigen terroristischen Hintergrund aus.
Die Bundespolizei ermittelt wegen des Missbrauches von Notrufen und Beeinträchtigung von Nothilfemitteln. Neben den Strafverfahren erwartet die Männer ggf. nicht unerhebliche Schadensersatzansprüche.
Die Bundespolizei bedauert die Unannehmlichkeiten für die Reisenden, aber die polizeilichen Maßnahmen waren mit Blick auf die Sicherheit des Luftverkehrs unumgänglich.
Quelle:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf