Eindeutige Rechtswillkür an Schieds und Schein Gerichten – im Auftrag einer Finanz GmbH

https://www.iccjv.org/wienerstatut

Eindeutige Rechtswillkür an Schieds und Schein Gerichten – im Auftrag einer Finanz GmbHWiener Statut des International Common Law Court of Justice Vienna – ICCJV.pdf

Ohne Auftrag §126 BGB, sind dies dann bewaffnete Terroristen ?

Ein Einsatz mit einer Waffe, die tödlich enden kann ist eine Unterschrift des Auftragsgebers zwingend notwendig (die vorgefundene Situation rechtfertigt oft nicht eine Pistole..dann oft zu fünft mit Pistole als Aufgebot eine InKaufnahme- von Mord!!!) Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 126 Schriftform
(1) Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.
(2) Bei einem Vertrag muss die Unterzeichnung der Parteien auf derselben Urkunde erfolgen. Werden über den Vertrag mehrere gleichlautende Urkunden aufgenommen, so genügt es, wenn jede Partei die für die andere Partei bestimmte Urkunde unterzeichnet.
(3) Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.
(4) Die schriftliche Form wird durch die notarielle Beurkundung ersetzt.

Eindeutige Rechtswillkür an Schieds und Schein Gerichten – im Auftrag einer Finanz GmbH

§ 17 SGB I Ausführung der Sozialleistungen – Sozialgesetzbuch (SGB)
www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/17.html
17 SGB I Ausführung der Sozialleistungen. (1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß. 1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden …




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