Illegale Plakatierungen im Stadtgebiet – Stadt Schwetzingen erinnert an Genehmigungspflicht
In den vergangenen Tagen hat das Ordnungsamt zahlreiche Plakate im Stadtgebiet entfernen lassen, die ohne die erforderliche Genehmigung angebracht worden waren.
Der Vollzugsdienst war im Auftrag der Stadt unterwegs, um die unzulässigen Werbeträger zu beseitigen.
Das Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hin, dass das Plakatieren im öffentlichen Raum genehmigungspflichtig ist.
Für das Anbringen von Plakaten, Bannern oder anderen Werbemitteln ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich.
Diese wird ausschließlich für Veranstaltungen erteilt, die in Schwetzingen stattfinden, einen klaren Bezug zur Stadt haben oder einem gemeinnützigen Zweck dienen.
In den vergangenen Wochen hatte sich die Situation im Stadtgebiet deutlich verschärft:
Zahlreiche nicht genehmigte Plakate führten dazu, dass für rechtmäßig angebrachte Werbeträger kaum noch Platz vorhanden war.
Plakate ohne Genehmigung stellen eine unerlaubte Sondernutzung dar und sind rechtlich unzulässig.
Neben der kostenpflichtigen Entfernung durch die Stadtverwaltung müssen Verantwortliche mit einem Bußgeld rechnen.
Die Stadt Schwetzingen bittet daher alle Veranstalterinnen, Veranstalter und Werbetreibenden, rechtzeitig einen Antrag auf Plakatierung bei der Stadtverwaltung zu stellen.
Nur so kann gewährleistet werden, dass Werbung im Stadtgebiet geordnet, übersichtlich und rechtmäßig erfolgt.
„Unser Ziel ist es, ein sauberes und attraktives Stadtbild zu erhalten – zum Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger“, betont Ordnungsamtsleiterin Yvonn Rogowski.
Stadtverwaltung Schwetzingen
Hebelstraße 1, 68723 Schwetzingen
Internet: www.schwetzingen.de
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