In Paris erschossener Attentäter mit großer Wahrscheinlichkeit identifiziert – Keine Hinweise auf islamistisches Netzwerk
„Der am 7. Januar 2016 vor einer Pariser Polizeistation erschossene Attentäter ist mit großer Wahrscheinlichkeit identifiziert“, erklärte der Direktor des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (LKA NRW), Uwe Jacob, heute in Düsseldorf. „In Deutschland war der Täter unter dem Namen Walid SALIHI bekannt. Mit großer Wahrscheinlichkeit hieß er Tarek BELGACEM und wurde am 28. März 1991 in Tunesien geboren.“
Zur Identifizierung führte der Abgleich von Fingerabdrücken. Untermauert wird die Identifizierung durch die Tatsache, dass er 2011 von Rumänien unter diesen Personaldaten nach Tunesien abgeschoben und dort auch aufgenommen wurde. Gewissheit wird das Ergebnis einer DNA-Analyse durch die französischen Behörden bringen. Mit sehr großem personellem Aufwand haben Ermittler des LKA NRW in den letzten Tagen rund um die Uhr den Werdegang und insbesondere die Reisewege des Täters nachvollzogen.
„Wir wissen heute, dass der erschossene Attentäter seit 2011 in sieben europäischen Staaten Asylanträge gestellt hatte“, so Jacob weiter. Seine Einreise in die EU erfolgte 2011 nach Rumänien. Dort und anschließend in Österreich, Italien, Luxemburg, der Schweiz, Deutschland und Schweden stellte er Asylanträge. Für die Zeit seines Aufenthaltes in der EU und insbesondere seit seiner Einreise 2013 nach Deutschland, benutzte er insgesamt 20 zum Teil ähnliche Identitäten. Alle von ihm benutzten „Andere Personalien“ führten in den deutschen polizeilichen Datensystemen immer auf dieselbe Person mit dem Namen Walid SALIHI, sobald eine erkennungsdienstlichen Behandlung erfolgte.
„Aufgrund unserer umfangreichen Überprüfungen, die wir mit sehr hohem Aufwand betrieben haben, können wir die Existenz eines islamistischen Netzwerkes um diese Person in Recklinghausen ausschließen“, so der LKA-Chef weiter. „Hinweise auf weitere Anschläge haben wir nicht feststellen können“.
Die Ermittler des LKA NRW haben den Aufenthalt der getöteten Person in Deutschland wie ein Mosaik aus vielen kleinen Informationen und Erkenntnissen zusammengesetzt. So haben die LKA-Ermittler zwei Ermittlungsverfahren aufgrund anonymer Hinweise auf die Person des späteren Attentäters an die Polizei Recklinghausen aus dem letzten Jahr erneut betrachtet und ausgewertet. Hier hatte die Polizei Recklinghausen bereits sehr umfassend und akribisch gearbeitet. Bei einer Durchsuchung konnte damals eine Gaswaffe sichergestellt werden. Zusätzlich stellten die Beamten eine aufgemalte IS-Fahne an einer Wand in seinem Zimmer fest. Der polizeiliche Staatsschutz wertete ein sichergestelltes Handy aus und leitete ein Strafverfahren ein. Auf dem Handy befanden sich zwar IS-typische Bilder und Fotos von Osama Bin Laden, jedoch keine Gewalt- oder Gräuelvideos. Die gefundenen Bilder und Videos stammten aus öffentlich zugänglichen Internetquellen.
Ein später eingegangener anonymer Hinweis auf den Attentäter und nicht benannte acht weitere Personen, die dem „ISSIS“ angehören sollten, führte zur Neuaufnahme der Ermittlungen. Weder der Anonymus noch die bezichtigten unbekannten Personen konnten identifiziert werden.
Nach beiden anonymen Hinweisen richteten die örtlichen Ermittler jeweils eine bundesweite Anfrage an die Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes. Dies entspricht dem polizeilichen Standard. Das Strafverfahren wurde eingestellt. Seit vorletztem Freitag ermittelt eine 60-köpfige Kommission des LKA NRW.
Ein sehr erfahrener Ermittler des LKA NRW war letzte Woche in Paris, um sich in Fragen der Identifizierung und der weiteren Ermittlungsschritte mit den französischen Behörden eng abzustimmen. Das Bundeskriminalamt unterstützt in diesem Prozess. Aufgrund der neuen Ermittlungen meldete sich in der letzten Woche eine Zeugin, die auf einen Gebetskreis in der Recklinghäuser Unterkunft hinwies, dem auch der getötete Attentäter angehört haben soll.
Heute Morgen durchsuchten LKA-Ermittler erneut Wohnräume in der Unterkunft in Recklinghausen. Gleichzeitig führte die Polizei Recklinghausen mit dem Ausländeramt und anderen Dienststellen der Stadt Recklinghausen umfassende Personalienfeststellungen aller in der Unterkunft befindlichen Personen durch.
„Letztlich gibt es aber auch heute Nachmittag keine Hinweise auf ein islamistisches Netzwerk in Recklinghausen. Der in Paris vor der Polizeistation erschossene Täter hat als Einzeltäter gehandelt“, fasste Uwe Jacob das Ergebnis der Ermittlungen der letzten zwei Wochen zusammen, „diese Bewertung wird auch von den Experten des Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrums (GTAZ) in Berlin geteilt.“
„Bei dem Zusammenführen aller in Europa verstreut liegenden Erkenntnisse haben wir aber festgestellt, dass der europäische Informationsaustausch dringend auf den Prüfstand gehört“, führte Uwe Jacob weiter aus „So muss das europäische System EURODAC in seinen Regularien modifiziert werden.“
Es gab in diesem Fall zwar den Hinweis auf in Rumänien gespeicherte Fingerabdrücke aus dem Jahr 2011. Der erschossene Täter hatte dort erstmals in Europa Asyl beantragt und war in Rumänien deshalb erkennungsdienstlich behandelt worden.
Das System EURODAC ist jedoch keine polizeiliche Datenbank und dient der Feststellung, ob, wann und wo eine Person in Europa Asyl begehrt hat. Hier werden lediglich die Fingerabdrücke, das Geschlecht und der Tag der Einreise, aber keine Personalien erfasst. Die Personalien der betroffenen Person müssen nach einer EURODAC-Treffermitteilung im Einzelfall zeitaufwändig im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens bei dem Staat angefordert werden, der diese Speicherung vorgenommen hat.
„Ich bin der Auffassung, dass die Polizei unmittelbar alle verfügbaren Daten einer Person erhalten muss, um in Europa umherreisende Straftäter sofort zu erkennen“, schloss Uwe Jacob seine Ausführungen.
TVüberregional: Großes Dankeschön für den Pressebericht an das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen