Pressemitteilung der Stadt Schwetzingen: Stadt Schwetzingen gewährt einmalig finanziellen Zuschuss für bedürftige Alleinerziehende aus dem Topf der Notgemeinschaft

 

„Stadt Schwetzingen gewährt einmalig finanziellen Zuschuss für bedürftige Alleinerziehende aus dem Topf der Notgemeinschaft

Die Stadt Schwetzingen gewährt aufgrund der aktuell angespannten finanziellen Lage vieler Alleinerziehender einen einmaligen finanziellen Zuschuss in Höhe von 50 Euro für den Antragsteller und je 25 Euro pro Kind.

Berücksichtigt wird dabei die finanzielle Gesamtsituation des Antragstellers. Die Einkommensgrenze orientiert sich dabei an den Regelsätzen der Grundsicherung nach SGB II u. XII in der 2,5-fachen Höhe der Regelsätze (Regelsätze x 2,5 = Einkommensgrenze).  Alleinerziehende, die über dieser Einkommensgrenze liegen, können leider nicht mit dem Zuschuss bedacht werden.

Oberbürgermeister Dr. René Pöltl freut sich, dass auf diese Weise bedürftigen Alleinerziehenden geholfen werden kann und bedankt sich ausdrücklich bei allen Spendern für die Notgemeinschaft.

 

Die Anträge für den Zuschuss können über die Internetseite www.schwetzingen.de  abgerufen oder per E-Mail: ob.vorzimmer@schwetzingen.de angefordert werden. Ausgefüllte Anträge können dann per Post ans Rathaus oder per Mail an ob.vorzimmer@schwetzingen.de zurückgesandt werden.

Die Anträge können bis zum 30.11.2020 gestellt werden.“

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