Rauenberg/Rhein-Neckar-Kreis: PKW überschlägt sich auf A6

Polizei und Feuerwehr sind derzeit bei einem Unfall auf der A 6 zwischen Sinsheim und Walldorf in Fahrtrichtung Mannheim auf der Höhe von Rauenberg im Einsatz.

Hier hat sich ein PKW überschlagen. 

Rauenberg/Rhein-Neckar-Kreis: PKW überschlägt sich auf A6Am frühen Samstagmorgen kam die 25-jährige Fahrerin eines BMW gegen 05.25 Uhr auf der A 6 zwischen Sinsheim und Walldorf in Fahrtrichtung Mannheim in der Nähe der Anschlussstelle Wiesloch/Rauenberg alleinbeteiligt nach rechts von der Fahrbahn ab, überschlug sich, prallte gegen einen Stauwarnmelder und kam wieder auf den Rädern zum Stehen.

Beim Überschlag wurden die Fahrerin und ihre 23-jährige Beifahrerin leicht verletzt und mussten zur Behandlung in ein umliegendes Krankenhaus eingeliefert werden.

Der Sachschaden am Fahrzeug und den Verkehrstafeln beläuft sich auf ca. 35.000 Euro.

Die Fahrerin wies eine Atemalkoholkonzentration von 1 Promille auf.

Ein auf freiwilliger Basis durchgeführter Urintest verlief positiv auf THC.

Zudem gab sie an, am Steuer eingeschlafen zu sein.

Sie musste daher eine Blutprobe über sich ergehen lassen und den Führerschein abgeben.

Der Verkehrsdienst Heidelberg, Außenstelle Walldorf, hat die Ermittlungen aufgenommen.

Rauenberg (ots)

Polizeipräsidium Mannheim

 

 




Was ist THC:

Tetrahydrocannabinol [THC, genauer (–)-Δ9trans-Tetrahydrocannabinol] ist eine psychoaktive Substanz, die zu den Cannabinoiden zählt. Die Verbindung kommt in Pflanzen der Gattung Hanf (Cannabis) vor und ihr wird der Hauptanteil der berauschenden Wirkung zugesprochen. In der Pflanze liegt THC weitgehend in natürlicher Form zweier THC-Säuren vor. Diese werden erst durch Decarboxylierung zu THC umgewandelt, was durch Erhitzen des Pflanzenmaterials erreicht wird. Die bekannteste natürliche Quelle für Cannabinoide ist das Harz der Cannabispflanze.

 




 

Cannabis ist im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen.

Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben. Zu Hause sind der Besitz von bis zu 50 Gramm getrocknetem Cannabis sowie bis zu drei Cannabispflanzen pro erwachsener Person erlaubt.

 

FAQ zur Legalisierung von Cannabis

Ab dem 1. Juli kann Cannabis nicht mehr nur privat, sondern auch in Vereinigungen angebaut werden. Warum die Bundesregierung das Cannabisgesetz initiiert hat, welche Ziele sie mit der Neuregelung verfolgt und wie Kinder und Jugendliche geschützt werden – ein Überblick.

Nach Ansicht der Bundesregierung stößt die bisherige Drogenpolitik zum Cannabiskonsum an ihre Grenzen. Denn trotz Verboten steigt der Konsum von Cannabis gerade bei jungen Menschen an. Allein in Deutschland haben im Jahr 2021 mehr als vier Millionen Menschen zwischen 18 und 64 Jahren innerhalb der letzten 12 Monate Cannabis konsumiert.

Cannabis, das auf dem Schwarzmarkt gekauft wird, ist häufig mit Gesundheitsrisiken verbunden.

Es kann verunreinigt sein und einen unbekannten Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC-Gehalt) enthalten, dessen Wirkstärke Konsumentinnen und Konsumenten nicht abschätzen können.

Cannabis, das auf dem Schwarzmarkt gekauft wird, ist häufig mit Gesundheitsrisiken verbunden.
Es kann verunreinigt sein und einen unbekannten Tetrahydrocannabinol-Gehalt (THC-Gehalt) enthalten, dessen Wirkstärke Konsumentinnen und Konsumenten nicht abschätzen können.Daher hat sich die Bundesregierung für eine neue Drogenpolitik eingesetzt. Der Entwurf des Gesetzes, das zum 1. April in Kraft getreten ist, basiert auf dem 2-Säulen-Eckpunktepapier, das Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir im April 2023 vorgestellt hatten. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil des Gesetzes.

 

Welche Ziele verfolgt das Gesetz?

Es geht der Bundesregierung darum,

den illegalen Cannabis-Markt einzudämmen,
die Qualität von Cannabis zu kontrollieren, die Weitergabe von verunreinigten Substanzen zu verhindern und damit zu einem verbesserten Gesundheitsschutz beizutragen,
mehr für Aufklärung und Prävention zu tun
und den Kinder- und Jugendschutz zu stärken.

Was sind die wesentlichen Inhalte des Gesetzes?

Erwachsene dürfen in begrenzten Mengen privat (bis zu drei Pflanzen) oder – ab dem 1. Juli 2024 – in nicht-gewerblichen Vereinigungen Cannabis anbauen. Über diese Anbauvereinigungen darf Cannabis an Erwachsene zum Eigenkonsum kontrolliert weitergegeben werden.
Cannabissamen dürfen aus EU-Mitgliedstaaten zum Zwecke des privaten Eigenanbaus eingeführt werden. Ein Erwerb über das Internet und der Versand nach Deutschland sind zulässig.

Die Einfuhr von Cannabis aus dem Ausland nach Deutschland bleibt hingegen verboten.

Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis ist nun straffrei. Dies gilt für den öffentlichen Raum. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis.

Es gibt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsumcannabis und für Anbauvereinigungen.

Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten. Zudem bestehen Sonderregelungen für junge Erwachsene – mit geringeren Abgabemengen und reduzierten THC-Gehalten.

Der öffentliche Konsum von Cannabis ist beschränkt. So gilt zum Beispiel ein Konsumverbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr.
Aufklärung und Prävention zu Cannabiskonsum werden gestärkt.

 

Wie soll der Kinder- und Jugendschutz gewährleistet werden?

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Ziel des Gesetzes. Er wird zum Beispiel durch diese Elemente gewährleistet:

Minderjährige dürfen Cannabis auch weiterhin weder erwerben noch konsumieren.

Cannabis an Minderjährige weiterzugeben, bleibt eine Straftat.

Cannabis darf nicht in Gegenwart von Jugendlichen konsumiert werden . Darüber hinaus wird es ein Konsumverbot in Sichtweite zum Beispiel von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten geben.

Minderjährige dürfen Anbauvereinigungen nicht beitreten. An 18- bis 21-jährige Mitglieder darf in Anbauvereinigungen nur Cannabis mit einem begrenzten THC-Gehalt weitergegeben werden.

Es darf keine Werbung für Konsumcannabis oder für Anbauvereinigungen geben.

Es wird mehr Aufklärung und Prävention geben, unter anderem durch verstärkte Frühinterventionsprogramme für Minderjährige.

Eine speziell auf junge Menschen ausgerichtete Präventions- und Informationskampagne soll Kindern und Jugendlichen die Gefahren des Cannabiskonsums erklären.

Welche Regeln gelten für Anbauvereinigungen?

Ab dem 1. Juli dürfen auch private Anbauvereinigungen Cannabis anbauen. Dabei gelten unter anderem folgende Regeln:

Die Vereinigungen brauchen eine behördliche Erlaubnis.
Cannabis darf ausschließlich an Mitglieder für den Eigenkonsum abgegeben werden.
Mitglied in einer Anbauvereinigung können nur Erwachsene werden.
Innerhalb der Anbauvereinigung darf kein Cannabis konsumiert werden.

 

Welche Regelungen gelten für den Straßenverkehr?

Jeder Teilnehmende am Straßenverkehr muss fahrtüchtig sein.

Damit die Straßenverkehrssicherheit gewährleistet bleibt und alle Beteiligten Rechtsklarheit haben, wurden neue Regelungen für „Cannabis am Steuer“ beschlossen:

Im Straßenverkehr soll zukünftig ein einheitlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter im Blutserum gelten. Bislang hatte sich ein Grenzwert von 1 Nanogramm je Milliliter Blut etabliert.

Außerdem soll ein Bußgeld von 500 Euro verbunden mit einem einmonatigen Fahrverbot verhängt werden können, wenn eine Fahrerin oder ein Fahrer „vorsätzlich oder fahrlässig“ ein Kraftfahrzeug mit einem höheren THC-Wert als 3,5 Nanogramm pro Milliliter führt.

Auf 1.000 Euro soll das Bußgeld erhöht werden können, wenn die Fahrerin oder der Fahrer zusätzlich alkoholisiert war.

Für Fahranfängerinnen und -anfänger sowie für junge Fahrerinnen und Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahres soll ein absolutes Cannabisverbot am Steuer gelten.

Ausgenommen sind nur Personen, die THC als für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenes Arzneimittel nachweislich einnehmen.

Das Bundesverkehrsministerium beauftragte im Dezember 2023 eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe – besetzt mit Experten aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei – die ihre Empfehlung für Grenzwerte vorlegt haben. Der Bundestag hat diese beschlossen. Auch der Bundesrat billigte die Gesetzesänderung, die nun nach Verkündung in Kraft treten kann.

 

Wird überprüft, welche Auswirkungen die Neuregelung in Deutschland hat?

Ja. Das Gesetz sieht vor, dass das Gesetz nach seinem Inkrafttreten evaluiert wird. Dies gilt mit Blick auf den Kinder- und Jugendschutz, aber auch mit Blick auf die cannabisbezogene organisierte Kriminalität.

Das Cannabis-Gesetz ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Seitdem können Erwachsene in Deutschland legal Cannabis konsumieren.

Ab dem 1. Juli 2024 erhalten Anbauvereinigungen die Möglichkeit, Cannabis anzubauen.

 

Weitere Informationan: 

Bundesministerium für Gesundheit

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/cannabis/faq-cannabisgesetz.html

 

Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz

 

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