REILINGEN: DIE GEMEINDE INFORMIERT, Informationen zur Bundestagswahl
Am Sonntag, 24. September 2017, steht die Wahl des 19. Deutschen Bundestages an. Die Gemeinde Reilingen gehört dem Wahlkreis 278 Bruchsal-Schwetzingen an.
Jeder Wähler hat zwei Stimmen zu vergeben, eine Erststimme und eine Zweitstimme. Hinweise zur richtigen Handhabung des Wahlrechts enthält das Amtsblatt der vergangenen Woche.
Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die beim Betreten des Wahlraumes ausgehändigt werden. Bei der Urnenwahl im Wahllokal werden keine Stimmzettelumschläge ausgegeben. Der Stimmzettel wird in der Wahlkabine gefaltet und so in die Wahlurne eingeworfen. Bei der Briefwahl ist dagegen weiterhin ein Stimmzettelumschlag zu verwenden.
Das Wahlgeheimnis ist ein hohes Gut. Deshalb hat der Bundeswahlleiter Selfies mit dem Stimmzettel verboten. Wer dabei vom Wahlvorstand erwischt wird, darf seinen Wahlzettel nicht abgeben.
Wahlscheinanträge für die Briefwahl müssen bis spätestens Freitag, 22. September 2017, 18.00 Uhr, bei der Wahldienststelle, Rathaus, Zimmer 108, eingegangen sein. Der Antrag kann auch am Wahltag, 24. September, zwischen 8.00 Uhr und 15.00 Uhr, im Wahllokal Schiller-Schule gestellt werden, wobei der Antrag am besten gleich mit einer Vollmacht für den Überbringer ausgestattet sein sollte.
Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Versichert jedoch ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Die Wahldienststelle im Rathaus, Zimmer 108, bleibt deshalb am Samstag, 23. September 2017, in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr geöffnet (Zugang Haupteingang, Rathausrückseite).
Wer seinen Wahlbrief per Post schickt (Deutsche Post AG!), sollte ihn frühzeitig absenden, damit ein rechtzeitiger Eingang bei der Wahldienststelle gewährleistet ist. Natürlich können Sie Ihren Wahlbrief bis zum Wochenende auch in den Rathausbriefkasten einwerfen, der in jedem Fall am Samstag, wie auch am Wahlsonntag geleert wird.
Bis 18.00 Uhr können am Wahlsonntag Wahlbriefe auch noch im Wahllokal, Friedrich-von-Schiller-Schule, Wilhelmstraße 42/1, abgegeben werden. In zwei separaten Briefwahlbezirken werden die Stimmen am Wahlsonntag ab 18.00 Uhr öffentlich ausgezählt, wie auch in den übrigen zehn allgemeinen Wahlbezirken. Zu den Sitzungen der einzelnen Wahlvorstände hat jedermann Zutritt.
Sämtliche Wahlvorstände sind im Hauptgebäude der Schillerschule untergebracht. Die Wahlbezirke I bis VII wie auch die Wahlleitung finden Sie im Erdgeschoss, und im Obergeschoss die Wahlbezirke VIII bis X wie auch in Briefwahlvorstände. Das Reilinger Wahllokal, die Friedrich-von-Schiller-Schule, ist barrierefrei zu erreichen. Eine Rampe ermöglicht den ungehinderten Zugang zum Gebäude im Erdgeschoss. Die Wahlräume im Obergeschoss sind über einen Fahrstuhl zu erreichen.
Blinde oder sehbehinderte Menschen dürfen übrigens als private Hilfsmittel Stimmzettelschablonen verwenden, die von Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenlos bezogen werden können. Ihnen ist dadurch möglich, ohne fremde Hilfe ihre Stimme bei der Bundestagswahl abzugeben. Bitte wenden Sie sich an den Blinden- und Sehbehindertenverband unter der Rufnummer 01805/666456 (0,14 EUR/ Min aus dem Festnetz). Neben der Schablone kann auch eine Audio-CD bezogen werden, auf der die Benutzung der Schablone erklärt wird. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen.
Auf die Zweitstimme kommt es an
Um die Erst- und Zweitstimme geht es bei der Bundestagswahl am 24. September – seit 1953 alle vier Jahre. Und doch wissen viele Wähler nicht darüber Bescheid, dass die Zweitstimme die entscheidende ist. Diese allein ist es nämlich, die über die Zusammensetzung des Bundestages entscheidet.
Das Bundesgebiet ist seit der Wahlkreisreform im Jahr 2001 nur noch in 299 Wahlkreise eingeteilt. Der Kandidat, der in einem solchen Wahlkreis die meisten Stimmen erhält, erringt ein Direktmandat und zieht mit diesem in den Bundestag ein. Diese Wahl erfolgt mit der Erststimme. Sie eröffnet also die Möglichkeit, auf die personelle Besetzung des Berliner Parlaments Einfluss zu nehmen.
Die Zweitstimme hingegen ist dafür ausschlaggebend, welche Partei wie viele Abgeordnete zugesprochen bekommt. Auf die Politiker haben die Wähler dann keinen direkten Einfluss, weil die Parteien diese per Landesliste bestimmen.
Ist die Hälfte des Bundestages mit den per Erststimme direkt gewählten Kandidaten besetzt, werden die restlichen Mandate so verteilt, dass am Ende jede Partei so viele Sitze hat, wie ihr nach dem Prozentanteil bei den Zweitstimmen zustehen. Holt eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate, als ihr nach der Zweitstimmenauszählung gehören, so bleiben ihr diese Sitze als Überhangmandate erhalten. Damit erhöht sich die Zahl der Bundestagsabgeordneten entsprechend. Neu ist, dass die Zahl der Sitze für die anderen Parteien ebenfalls durch so genannte Ausgleichsmandate aufgestockt wird, damit das prozentuale Größenverhältnis der Parteien entsprechend des Zweitstimmenergebnisses gewahrt bleibt.
Splitten ist erlaubt. Konkret bedeutet dies, dass die Erststimme dem Kandidaten der Partei X gegeben werden kann, von dem man sich gut vertreten glaubt, während die Zweitstimme an die Partei Y geht. Erlaubt ist auch, nur eine Stimme abzugeben.
Feststellung des Wahlergebnisses
Die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses erfolgt am Sonntag, 24. September, ab 18.00 Uhr. Der Briefwahlvorstand entscheidet bereits ab 15.00 Uhr über die Zulassung der Wahlbriefe. Zu den Sitzungen der Wahlvorstände hat jedermann Zutritt.
Repräsentative Wahlstatistik
Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten, und zwar die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe, nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligt und wie die Wählerinnen und Wähler gestimmt haben. Zudem gibt sie Auskunft, auf welche Weise Stimmen ungültig abgegeben wurden.
Die Stimmabgabe der Frauen und Männer für die einzelnen Parteien wird nach folgenden Altersgruppen untersucht:
– unter 25
– 25 – 34
– 35 – 44
– 45 – 59
– 60 – 69
– 70 und älter
Die Landeswahlleiterin hat den Urnenwahlbezirk I zum Stichprobenwahlbezirk bestimmt.
Nach Wahlschluss werden die Stimmen regulär gezählt. Die statistische Auswertung nach Geschlecht und Alter übernimmt das Statistische Landesamt.
Umfassende Infomationen finden Sie unter https://www.bundeswahlleiter.de/bundestagswahlen/2017/informationen-waehler/rws.html.
Repräsentative Stichprobe für die ARD
Die ARD berichtet über die Bundestagswahl in Zusammenarbeit mit TNS-Infratest. Prognose und Hochrechnungen werden auf der Basis einer repräsentativen Stichprobe von Wahlbezirken erstellt. Am Wahltag werden deshalb Institutsmitarbeiter vor dem Wahlraum Nr. 5 die Wähler bitten, einen kurzen Fragebogen auszufüllen. Gefragt wird u.a. nach der aktuellen Wahlentscheidung und nach der Stimmabgabe bei der letzten Wahl. Die Befragung ist selbstverständlich freiwillig und anonym.