Reilingen – Unfallflucht – Schaden – 2000 Euro Zeugen gesucht
Reilingen/Rhein-Neckar-Kreis (ots) –
Vermutlich beim Ein- oder Ausparken beschädigte ein bislang unbekannter Autofahrer einen in der
Bierkellergasse/Hauptstraße
abgestellten Alfa Romeo, hinterließ Sachschaden von
2.000 Euro und flüchtete anschließend.
Das Auto war zwischen Montag, 18.30 Uhr und Dienstagmorgen, 6.30 Uhr geparkt.
Die Polizei ermittelt wegen Unfallflucht und nimmt Hinweise unter
Telefon: 06205-2860-0
Polizeirevier Hockenheim, Werderstraße 8-10, 68766 Hockenheim
entgegen.
Fahrerflucht: Was tun?
Wenn es zu einem Unfall mit dem Pkw kommt, dann kann kaum ein Autofahrer im ersten Moment ruhig und gelassen bleiben. Meistens sitzt der erste Schock tief und der ein oder andere gerät vermutlich auch in Panik. Leider ist bei einigen Fahrern dann die erste Reaktion – auch wenn es im Affekt geschieht – einfach wegzufahren. Doch solch ein Verhalten wird in Deutschland bestraft. Dabei ist es sogar egal, ob es sich lediglich um einen Blechschaden handelt. Der Unfallverursacher muss in jedem Fall am Unfallort eine gewisse Zeitlang auf den Halter des geschädigten Fahrzeuges warten. In diesem Ratgeber finden Sie alle Informationen rund um das Thema „Fahrerflucht“, die Strafe und wie Sie im Falle eines Unfalls reagieren sollten.
§ 142 StGB – Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Bei der Fahrerflucht handelt es sich um eine Straftat. Daher wird das für die Fahrerflucht geltende Strafmaß auch im Strafgesetzbuch (StGB) reglementiert. In § 142 StGB wird zunächst beschrieben, wann ein Unfallbeteiligter überhaupt eine Fahrerflucht im strafrechtlichen Sinn begeht. Das ist nämlich dann der Fall, wenn sich der Fahrer von der Unfallstelle entfernt, bevor er
- zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
- eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen
Ein Unfallbeteiligter ist ferner jede Person, die durch ihr Verhalten zur Verursachung des Unfalls beigetragen hat. Das kann auch ein Mitfahrer im Pkw sein, wenn er etwa ins Lenkrad gegriffen hat und somit aktiv am Unfallgeschehen beteiligt war. Er ist indes kein Unfallbeteiligter, wenn er einfach nur passiv auf dem Beifahrersitz bleibt, während das Unglück passiert.
Zum Thema „Unfallflucht“ ist im StGB außerdem vermerkt, dass sich der Unfallbeteiligte unverzüglich nachträglich bei der Polizei zu melden hat, damit die Feststellungen zum Unfallhergang so schnell es geht ermöglicht werden können.
INFO: http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-polizei/