Vom verstopften Rohr bis hin zum Riss in einer Fliese – mit der Zeit kommt es nicht selten zu einigen Mängeln in einer Mietwohnung. Dabei können Schäden in einer Wohnung nicht für Mieter selbst, sondern auch für den Vermieter zum großen Problem werden.

 

Denn in einigen Fällen können die Reparaturarbeiten zur Beseitigung von verschiedenen Mängel viel Geld kosten.

Hier stellt sich die Frage:

Muss der Mieter oder Vermieter für Schäden in einer Mietwohnung zur Kasse gebeten werden?

Die meisten Reparaturen in einer Mietwohnung sind nicht nur ziemlich ärgerlich für beide Mieterparteien, sondern verlangen meistens auch Menge Zeit und Mühe.

Viele Mieter handeln in einer Notsituationen meistens sehr überstürzt und lösen das Problem meistens im eigenen Auftrag, wodurch nicht selten hohe Kosten entstehen können.

Denn nicht immer ist der Vermieter für die Reparaturkosten zuständig.

In einigen Fällen ist der Mieter selbst in der Pflicht einen entstandenen Schaden zu beseitigen. So können hohe Kosten entstehen.

In welchen Fällen die Reparatur Vermieter-Sache ist und wann ein Mieter selbst für Mängel in der Wohnung aufkommen muss, haben wir Ihnen im Folgenden erörtert.

So erhalten Sie hier praktische Tipps und Informationen, die Sie im Falle eines Wohnungsmangel berücksichtigen sollten.

Auf diese Weise gelingt es die Kosten überschaubar zu halten oder die Kostenübernahme durch den Vermieter geltend zu machen.

 

Verstopftes Abflussrohr – hier ist schnelles Handeln gefragt!

verstopftes Abflussrohr 01Schon ein verstopftes Abflussrohr kann für einige Probleme in der Wohnung sorgen.

Denn fließt das Wasser in der Spüle, der Dusche oder der Toilette nicht mehr wie gewohnt ab, kann es schnell zu einem Rohrbruch kommen. Hier können sehr hohe Kosten entstehen.

Ein verstopftes Rohr ist dabei meistens durch den Mieter zu beseitigen, da dieser in den meisten Fällen die Verstopfung verursacht hat.

Haare, Seifenreste, Fette und Essensreste können sehr hartnäckige Verstopfung verursachen, die sich nicht mehr aus eigener Hand beseitigen lassen.

Hier hilft meistens nur ein Fachmann für Rohrreinigungen weiter, da oftmals Spezialwerkzeuge und besonderes Equipment benötigt wird, um tiefer verborgene Verstopfungen zu lösen.

Dabei ist ein Notprofi für Reparaturen am Abfluss ist in wenigen Minuten im Internet zu finden.

Die Plattform von Notprofi.de ist eine hervorragende Anlaufstelle für Mieter und Vermieter, um einem verstopften Abflussrohr schnell auf den Grund zu gehen.

Denn kommt es zu Rohrschäden, können auf den Verursacher der Verstopfung extrem hohe Kosten warten.

Zustand der Wohnung muss erhalten bleiben

Als Faustregel gilt, dass Mieter für alle Schäden haften, die nach dem Zeitpunkt der Wohnungsgabe entstanden sind und den Zustand der Wohnung verschlechtert haben. So sind Mieter dafür verantwortlich die Wohnung instand zuhalten.

Auch im bürgerlichen Gesetzbuch gibt es den Paragraf 535, der Mieter dazu verpflichtet den Zustand einer Wohnung während der Mietzeit zu erhalten. Dabei ist ein Verschleiß allerdings vollkommen normal, wenn ein vertragsgemäßer Gebrauch vorliegt.

Haben Mieter eine Wohnung komplett renoviert übernommen, so müssen sie diese auch bei der Wohnungsabgabe frisch streichen und verschiedene Ausbesserungen vornehmen.

 

Klausel für Kleinreparaturen in den meisten Mietverträgen verankert

Kleinere Schäden in einem Haushalt sind keine Seltenheit und kommen häufiger in einer Mietwohnung vor. Der Wohnungsmarkt ist deshalb übersät von Mietverträgen mit einer Kleinreparaturklausel, die Mieter bei der Kostenübernahme von kleineren Reparaturen hinzuzieht.

Dabei handelt es sich meisten nur um kleinere Schäden in Höhe von bis zu 100 Euro.

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