Olav Gutting MdB: Es geht es um nichts weniger als die Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit im Steuerrecht

Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zum Solidaritätszuschlag – Offenbar auch viele Bürger mit kleinen Einkommen betroffen – Fragen nach dem Spagat von FDP-Regierungsmitgliedern zwischen Amt und Verfassungsklage

01.01.2021. Mit einer Großen Anfrage verlangt die CDU/CSU-Fraktion detaillierte Auskunft von der Bundesregierung über die tatsächliche Entlastungswirkung durch die Teilabschaffung des Solidaritätszuschlages. Zugleich solle die Bundesregierung erklären, wie deren Mitglieder der Spagat gelingen kann, gleichzeitig für und gegen die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages einzutreten, erläuterten der zuständige Berichterstatter der Fraktion, Olav Gutting MdB, und sein CSU-Kollege Sebastian Brehm.
 
Mitglieder des FDP-Vorstands hatten im August 2020 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erhoben, um das Gesetz zur Teilabschaffung des Solidaritätszuschlags vom 10. Dezember 2019  und damit eine weitere Erhebung des Solidaritätszuschlages zu Fall zu bringen. Zu den Klägern gehören die jetzige Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesfinanzminister Katja Hessel und ihr Amtskollege Florian Toncar. Der FDP-Vorsitzende und heutige Bundesfinanzminister, Christian Lindner, sprach im August 2019 mit Blick auf den Soli von einer verfassungswidrigen Sondersteuer.
  
„Nachdem es der FDP noch nicht einmal gelungen ist, den kompletten Wegfall des Solidaritätszuschlages im Koalitionsvertrag mit SPD und Grünen zu thematisieren, ist es jetzt an der Zeit, Farbe zu bekennen“, sagte Gutting. Phrasen des Koalitionsvertrages wie „gerechte Steuern sind die Basis für staatliche Handlungsfähigkeit“ oder „wir wollen das Steuersystem für Menschen und Unternehmen einfacher machen“ müssten nun auch finanzpolitisch untermauert werden, betonte Brehm: „Dazu zählt auch ein konkreter Zeitplan zur Abschaffung des Solidaritätszuschlages.“
 
Berichterstatter Gutting fügte hinzu: „Für die CDU/CSU-Fraktion war das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags immer nur der erste Schritt auf dem Weg zur vollständigen Abschaffung des Solidaritätszuschlages. Es bleibt für uns der Beginn eines Prozesses, der das Steuersystem vom Fremdkörper einer Ergänzungsabgabe befreit. Für uns ging und geht es um nichts weniger als die Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit im Steuerrecht. Deshalb hält die Union weiter an dem Ziel fest, den Solidaritätszuschlag für alle Steuerzahler schnellstmöglich abzuschaffen.“
 
Beide Abgeordnete betonen zudem, mit der Großen Anfrage solle auch geklärt werden, ob die  Behauptungen des damaligen Bundesfinanzministers und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz aus dem Jahr 2019 tatsächlich zutreffen, dass 90 Prozent der Steuerpflichtigen durch die Teilabschaffung vom Soli befreit wurden und nur noch die Reichen und Superreichen zu der Abgabe herabgezogen werden. Eine Untersuchung des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) Köln nähre berechtigte Zweifel an der Richtigkeit der Behauptung von Scholz.
 
Der Studie zufolge müssen weiterhin sechs Millionen Steuerzahler den Solidaritätszuschlag zahlen, darunter zahlreiche kleine Unternehmen und Kleinsparer, die neben der Kapitalertragsteuer auch noch die darauf entfallenen Kirchensteuern und den Solidaritätszuschlag abführen müssen. Auch bei der Körperschaftsteuer wird – unabhängig von der Ertragskraft des Unternehmens – der Zuschlag weiter fleißig abkassiert.
 
Personenunternehmen zahlen deshalb Solidaritätszuschlag, weil sie der Einkommensteuer in den relevanten Höhen unterliegen. Daneben sind über 70.000 Kapitalgesellschaften und damit auch kleine GmbHs und viele Startups völlig von der Abschaffung ausgenommen; geschätzt zahlen diese jährlich 2,5 Mrd. Euro Soli, also ca. 35.000 Euro pro Unternehmen.
 
Die meisten dieser Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. „Während Nachbarländer oder Länder eine Senkung der Unternehmenssteuern bereits umgesetzt haben, gibt es aus dem Bundesfinanzministerium immer noch keine Konzepte“, sagte Brehm. Gutting fügte hinzu: „Ein erster Schritt und gleichzeitig ein wichtiges Signal an die Wirtschaft und ein Einstieg in eine Unternehmenssteuerreform wäre, auch für Unternehmen den Solidaritätszuschlag abzuschaffen. Denn gute Steuerpolitik ist auch immer gute Standortpolitik.“


 

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