Das Wahlamt informiert

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 17. Landtags von Baden-
Württemberg am 14. März 2021 sind alle Wahlberechtigten zur
Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von
fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht,
dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die
Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung
von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die
Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf
der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen
angebracht. Zusammen mit der Schablone wird  ebenfalls
kostenlos  eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit
handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird
die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des
Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf
hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem
Wahlvorschlag belegt ist.
Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die
sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die
Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des
amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und
Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.

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