Nach einem fragwürdigen Hin und Her hat die Bundeskanzlerin diese angekündigten „Osterruhetage“ heute wieder zurückgenommen.
Das bedeutet der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Karsamstag) sind keine Ruhetage, sondern normale Wochentage. Die vorgesehenen Betriebsschließungen werden nicht durchgeführt.
Die übrigen Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz bleiben bestehen. Wie genau diese weiteren Beschlüsse z. B. zur „Notbremse“, mögliche weitere Öffnungsschritte oder die zusätzlichen Hilfsprogramme ausgestaltet werden, ist aktuell noch nicht geklärt.
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