Land und Stadt schränken öffentliches Leben weiter ein

Die Eindämmung des Coronavirus erfordert effektivere Anstrengungen von allen Bürgern in Hockenheim als das bisher der Fall war. Die Landesregierung hat dafür jetzt einen neuen Maßnahmenkatalog verabschiedet, der noch weitere Einschränkungen für das öffentliche Leben in der Stadt vorsieht.

Diese Maßnahmen werden durch eine neue Landesverordnung konkretisiert und treten ab sofort (Samstag, 21. März 2020) in Kraft. Die Verordnung ist auf der Internetseite der Stadt Hockenheim abrufbar. Die Stadtverwaltung Hockenheim und die Polizei kontrollieren, ob die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg von jedem eingehalten werden.

Die neuen Maßnahmen des Landes Baden-Württemberg ordnen folgende Verhaltensweisen für die Bürger an:

  1. Alle Restaurants und Gaststätten in der Stadt müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt möglich.

  2. Alle Zusammenkünfte und Ansammlungen auf öffentlichen Plätzen in Hockenheim sind verboten. Gruppenbildungen von mehr als drei Personen sind nicht erlaubt. Menschen, die zusammenleben, und Familien dürfen weiterhin zusammen auf die Straße.

  3. Frisöre müssen schließen.

  4. Ein- und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten sind untersagt.

Alle Bürger in Hockenheim werden deshalb eindringlich aufgefordert, ihre Wohnung nur noch aus zwingenden und triftigen Gründen zu verlassen. Dazu zählen unter anderem der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arzt- und Apothekenbesuche sowie Hilfe für andere.

OB fordert Vernunft und Einhaltung der Regeln

Alle Bürger in Hockenheim werden aufgefordert, ihre Wohnung nur noch aus zwingenden und triftigen Gründen zu verlassenIch appelliere an Sie, diese neuen Regelungen des Landes einzuhalten. Die jetzt eingetretene Situation ist sehr ernst. Bitte reduzieren Sie alle nicht zwingend notwendigen sozialen Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause“, sagt Oberbürgermeister Marcus Zeitler. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist nicht für die Gesundheit von jedem Einzelnen wichtig. „Denken Sie bitte auch an Ihre Kinder, Ihre Eltern, chronisch erkrankte Menschen und Ältere in Ihrer unmittelbaren Umgebung. Sie benötigen Schutz und dafür leisten Sie durch die Einhaltung der Regeln des Landes den entscheidenden Beitrag. Alles andere ist rücksichtslos, egoistisch und nicht zu tolerieren“, stellt er klar. Die Stadt Hockenheim werde eine Umgehung dieser Vorgaben nicht dulden.

OB Marcus Zeitler betont erneut, wie wichtig auch der achtsame Umgang mit den Hygieneregeln ist. „Dazu gehört gründliches Waschen der Hände mit Wasser und Seife, das Einhalten der Hustenetikette in Einwegtaschentücher oder Ellenbeuge sowie ein mindestens eineinhalb bis zwei Meter großer Abstand zu hustenden Menschen“, erläutert Zeitler. Die Situation sei dennoch kein Grund für Panik. „Die öffentliche Versorgung, beispielsweise mit Nahrungsmitteln, Strom, Gas und Wasser bleibt gewährleistet“, ergänzt er.

Schwere Strafen bei Zuwiderhandlung möglich

Die Stadtverwaltung Hockenheim weist daraufhin, dass Verstöße gegen die neuen Regeln der Landesregierung nicht nur schwere gesundheitliche Folgen haben können. Der Innenminister Baden-Württembergs, Thomas Strobl, erklärte dazu, dass Verstöße, insbesondere gegen das Niederlassungsverbot, mit Bußgeldern bis zu 25 000 Euro und auch mit mehrjährigen Haftstrafen geahndet werden können. Diese werden in den Fällen ausgesprochen, wenn sich die Bürger nicht an die Regeln halten.

Mehr Informationen zur Landes-Verordnung

Die neue Landesverordnung ist auf der Internetseite der Stadtverwaltung Hockenheim (http://www.hockenheim.de) im Startbereich unter „Corona-Virus: Die Lage in Hockenheim“ abrufbar. Dort sind auch alle weiteren relevanten Informationen einsehbar.

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