Bundespolizei verhindert sexuellen Missbrauch eines Jugendlichen
Potsdam (ots) – Im Rahmen von polizeilichen Überwachungsmaßnahmen kontrollierten Einsatzkräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit der Bundespolizeidirektion Pirna am 5. August 2014 gegen 22:00 Uhr im Hauptbahnhof Leipzig einen 49-jährigen deutschen Staatsangehörigen, in dessen Begleitung sich ein 16-jähriger deutscher Jugendlicher befand.
Die beiden Personen hatten sich zu dem Zeitpunkt seit über einer Stunde auffällig im Bahnhof aufgehalten.
Bei der Überprüfung des Erwachsenen wurde festgestellt, dass eine Fahndungsnotierung wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen besteht. Weiterhin ergab eine Verbindungsaufnahme mit dem Landeskriminalamt Berlin, dass dieser im Jahre 2011 wegen versuchter Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern sowie sieben minderschweren Fällen verurteilt wurde. Bis 2016 besteht wegen latenter Rückfallgefahr eine Führungsaufsicht gegen den 49-Jährigen.
Der Jugendliche, der aus einem Jugendheim in Sachsen abgängig war und vor Kurzem aus einer psychiatrischen Fachklinik entlassen worden war, äußerte in einer getrennten Befragung, dass der Erwachsene ihn aus dem Jugendheim abholt hatte und beabsichtigte, mit ihm nach Berlin zu fahren. Im Rahmen einer Befragung zeigte er den Beamten der Bundespolizei außerdem Text- und Sprachnachrichten seines 49-jährigen Begleiters vor, aus welchen eindeutige sexuelle Absichten hervorgingen.
Die Bundespolizei nahm unverzüglich Kontakt zur Staatsanwaltschaft Leipzig auf und leitete ein Strafverfahren ein.
Der Jugendliche wurde an den Jugendnotdienst Leipzig übergeben.
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