Bundestagswahl 2021: Versand der Wahlbenachrichtigungen beginnt im August / Briefwahlunterlagen können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragt werden
Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 26. September 2021 laufen auch in Schwetzingen an.
In Schwetzingen gibt es diesmal ca. 15.300 Wahlberechtigte, die sich wieder auf 16 allgemeine und fünf Briefwahlbezirke verteilen. Im Wahlkreis 278 Bruchsal – Schwetzingen stehen insgesamt elf Kandidaten und voraussichtlich 26 Landeslisten zur Wahl.
Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am 26.09.2021 nicht persönlich im Wahllokal abgeben möchten, können ab sofort Briefwahlunterlagen beantragen.
In Zeiten von Corona stehen Ihnen folgende kontaktlose Antragsmöglichkeiten zur Verfügung:
– schriftlich über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieser kann per Post, Fax, Email zurückgesendet oder direkt in die Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden der Stadt eingeworfen werden.
– Online über den Link auf www.schwetzingen.de. Auf der städtischen Internetseite finden Sie dazu den Button „Briefwahlunterlagen online beantragen“. Durch einen Klick kommen Sie auf ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. In dieses Formular müssen Sie die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
– Online mit Mobilgeräten über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code. Bei der Online Beantragung bietet das Scannen des QR-Codes gegenüber dem Link den Vorteil, dass die persönlichen Daten des/der Wähler/in dann bereits voreingestellt erscheinen und nicht – wie beim Link –noch einmal extra eingegeben werden müssen. Lediglich das Geburtsdatum muss eingegeben werden und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse.
– Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an matthias.jaekel@schwetzingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.
– Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
– Eine persönliche Antragstellung im Bürgerbüro ist ebenfalls nach wie vor möglich. In diesem Zusammenhang bittet die Stadt allerdings alle Besucher des Rathauses und seiner Einrichtungen weiterhin nur persönlich vorzusprechen, wenn dies tatsächlich dringend erforderlich ist. Es sind die AHA-Regeln zu beachten.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Man darf sich von maximal 4 Personen bevollmächtigen lassen. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung von einer anderen Person helfen lassen.
Der Wahlbriefumschlag kann innerhalb von Deutschland unfrankiert über die Deutsche Post an die Stadt zurückgeschickt bzw. direkt abgegeben werden. Er ist so rechtzeitig zu versenden, dass er spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr bei der Stadtverwaltung eingeht. Innerhalb von Deutschland sollte der Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl, bei entfernt liegenden Orten noch früher, bei der Deutschen Post AG eingeliefert werden.
Der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich Mitte / Ende August beginnen.
Alle Informationen zur Wahl finden Sie unter www.schwetzingen.de
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Stadtverwaltung Schwetzingen, Wahlamt, Zeyherstraße 1, Zimmer 203, E-Mail matthias.jaekel@schwetzingen.de, Tel. 06202 87-241, Fax 06202 87-239“
Andrea Baisch
Amtsleiterin
Öffentlichkeitsarbeit, Gemeinderat
OB-Referat
Stadtverwaltung Schwetzingen
Hebelstraße 1, 68723 Schwetzingen
Tel: +49 (6202) 87 107
Fax: +49 (6202) 87 111
Internet: www.schwetzingen.de