Einzelhändlerbefragung ab Juli – Einzelhandelsgutachten von 2007 wird fortgeschrieben
Das Einzelhandelsgutachten aus dem Jahr 2007 wird fortgeschrieben. Dafür findet ab Anfang Juli eine Einzelhändlerbefragung statt.
Im April hatte der Hauptausschuss beschlossen, diese in die Jahre gekommene Untersuchung fortzuschreiben. „Es gilt nun, die Änderung der IST-Situation sowie des rechtlichen Rahmens in die Fortschreibung einfließen zu lassen“, sagt Oberbürgermeister Dieter Gummer.
Im ersten Bearbeitungsschritt steht nun die Erfassung und Analyse der Einzelhandelssituation in Hockenheim an, in deren Rahmen der Stadt und dem mit der Einzelhandelsuntersuchung beauftragten Büro „Dr. Acocella“ die Einbeziehung der Kenntnisse und Erfahrung der örtlichen Einzelhändler sehr wichtig ist.
In der Einzelhändlerbefragung wird neben betrieblichen Daten auch nach der Einschätzung der Situation des Hockenheimer Einzelhandels gefragt. Rasmus Bürger vom Büro „Dr. Acocella“ wird mit einem Empfehlungsschreiben der Stadt ausgestattet die örtlichen Einzelhändler aufsuchen und ein kurzes Interview führen. Sämtliche abgefragte Daten werden sehr sensibel behandelt und ausschließlich vom beauftragten Büro bearbeitet; so werden selbst der Stadt Hockenheim als Auftraggeberin die Daten nur in neutraler Form zugänglich gemacht. Auf dieser detaillierten fachlichen Grundlage werden der künftige Entwicklungsbedarf des Hockenheimer Einzelhandels ermittelt, weshalb die Stadt Hockenheim alle Einzelhändler um Unterstützung bei der Datenaufnahme bittet.
Das fortgeschriebene Einzelhandelsgutachten ist die Grundlage für eine mögliche Fortschreibung des derzeit gültigen Einzelhandelskonzepts, das ebenfalls 2007 einstimmig vom Gemeinderat beschlossen wurde. Ein Einzelhandelskonzept ist eines der wenigen Instrumente, das Kommunen im Rahmen der übrigen Gesetze und Vorschriften zur Steuerung des örtlichen Einzelhandels selbst in der Hand haben.
„Wir sind uns bewusst, dass ein Einzelhandelsgutachten allein kein Allheilmittel zur Stärkung der Innenstadt ist. Es ist und bleibt aber ein wichtiger Baustein, um den politischen Willen der Mandatsträger zur Stärkung der Innenstadt auch rechtssicher im Einzelhandelsbereich umsetzen zu können“, so Dieter Gummer.