Gemeinde Reilingen
NEUIGKEITEN Nr 43 2014
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Nr. 43/2014 28.10.2014
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Inhalt:
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Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 23. Oktober 2014
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Mitgliederversammlung der Kultur- und Sportgemeinschaft am 13. November
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Feierstunde zur Einweihung der Aussegnungshalle
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Blumenschmuckwettbewerb 2014
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Adventsmarkt 2014: Aussteller können sich noch bis 31.10. bewerben
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Öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 23. Oktober 2014
Trotz sparsamer Tagesordnung fanden sich zur öffentlichen Sitzung des Technischen Ausschusses am Donnerstag ungewöhnlich viele Besucher im Ratssaal ein. Schon bei der vorausgehenden Fragemöglichkeit wurde der Grund des Besuchs deutlich. Das Bauvorhaben eines Investors, der auf dem Grundstück in der Bierkellergasse 16 ein Mehrfamilienhaus mit fünf Wohneinheiten errichten will, ließ die Emotionen hoch kochen. Aus einer anfänglichen Frage zur künftigen baulichen Entwicklung der Gemeinde entwickelte sich weit mehr, als das, was eigentlich die Gemeindeordnung oder Geschäftsordnung für den Gemeinderat zulassen. Nämlich eine aktive Beteiligung an der Diskussion am Ratstisch, die immer wieder von Einlassungen des Publikums unterbrochen wurde.
„Nicht alles, was baurechtlich zulässig ist, ist ortsplanerisch sinnvoll“
Bürgermeister Stefan Weisbrod stellte die Grundzüge des nach einem ersten Gespräch bereits umfänglich reduzierten Bauprojekts in Ortsrandlage vor. Das Mehrfamilienhaus, mit fünf Wohneinheiten recht groß dimensioniert, soll eine Bautiefe von 18,24 Metern erhalten. Ausgewiesen sind sechs Stellplätze. „Wir von der Verwaltung möchten vorschlagen, eine Entscheidung heute zurück zu stellen“, schlug Weisbrod vor. Eine Benachrichtigung der Angrenzer habe noch nicht erfolgen können und die baurechtliche Zulässigkeit sei durch die Stadt Hockenheim noch nicht abschließend geprüft.
Da es für das Baugrundstück bislang kein Planungsrecht gebe, fuhr der Bürgermeister fort, müsse sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Allerdings, merkte der Bürgermeister an, „hält die Baurechtsbehörde nach heutigem Stand das Vorhaben nach den Kriterien des Einfügungsgebots für dem Grunde nach genehmigungsfähig“. Diese Feststellung erntete heftigen Widerspruch aus dem Zuhörerbereich.
Beifall erhielten die Ratsmitglieder Anette Schweiger, Frank Reeb und Dieter Rösch, die unmissverständlich deutlich machten, dass der geplante Bau ihres Erachtens überdimensioniert ist, sich an der geplanten Stelle nicht einfügt und mit den Vorgaben des künftigen Sanierungsgebiets „Ortskern Reilingen III“ keinesfalls zu vereinbaren sei. Ihr Fazit: „Nicht alles, was baurechtlich geht, ist auch ortsplanerisch sinnvoll“. Schließlich lege immer noch der Gemeinderat fest, „was geht und was nicht geht“.
Eine solche Position erfordere weitergehende, konsequente Schritte, wie eine Veränderungssperre und verbindliches Planungsrecht, verdeutlichte der Bürgermeister die Folgen. Mit der Zusage, das heutige Stimmungsbild an die Baurechtsbehörde weiter zu leiten, beendete Stefan Weisbrod die Debatte um das Bauvorhaben.
Eisel-Brand kommt die Gemeinde auf rund eine halbe Million Euro
Bürgermeister Stefan Weisbrod informierte den Technischen Ausschuss im weiteren Sitzungsverlauf über den jetzt vorliegenden Schlussbericht zur vorgenommenen Bodensanierung am Nachtwaidgraben, nahe der Firma Eisel. Auf dem Firmengelände hatte im August 2008 ein Großbrand gewütet, der von Feuerwehren aus dem ganzen Rhein-Neckar-Kreis bekämpft wurde. Dabei kam auch PFT-haltiger Löschschaum zum Einsatz. Die perfluorierten Tenside belasten den Boden und das Grundwasser im Umfeld des ehemaligen Brandherdes.
Die Gemeinde war von der Wasserrechtsbehörde als so genannter Zustandsstörer dazu verpflichtet worden, Untersuchungen und eine Bodensanierung zu veranlassen.
Nach den Angaben von Bürgermeister Stefan Weisbrod haben sich die Ausgaben für diese Maßnahme verdoppelt. Ursprünglich war mit 77.000 Euro gerechnet worden. Nachdem sich aber im weiteren Verlauf der Arbeiten auch im Umfeld erhöhte Belastungswerte zeigten, musste die auszukoffernde Fläche auf Weisung der Wasserrechtsbehörde deutlich ausgeweitet werden.
Insgesamt waren 585 Kubikmeter belasteter Boden auszuheben und auf einer Sondermülldeponie des Landkreises Ludwigsburg zu entsorgen. Verfüllt wurde das Gelände mit 596 Tonnen Kiessand, der einen Mutterbodenauftrag von zehn bis 15 Zentimetern erhalten hat.
„Ich bin dankbar, dass es bei der Bodensanierung geblieben ist“, fuhr der Bürgermeister fort. Bei einer notwendigen Grundwassersanierung wären die Kosten sehr rasch in die Millionen gegangen. Die weitere Entwicklung werde über entsprechende Messstellen beobachtet.
Die Folgekosten für den Großbrand summieren sich mittlerweile auf rund eine halbe Million Euro. Die Gemeindekasse hatte nicht nur die vorerwähnte Bodensanierung zu übernehmen. Sie musste darüber hinaus die Kosten für den Feuerwehr- und Löscheinsatz, sowie die Honorare für Anwälte, Sachverständige und Gutachten in vollem Umfang aufbringen.
„Eine Regressnahme Dritter ist in unserem Fall leider ausgeschlossen“, bedauerte der Bürgermeister. Die Gemeinde habe eine versierte Anwaltskanzlei eingeschaltet und diverse Gespräche bis hin zum Innenministerium geführt. Leider ohne Erfolg. „Wir müssen das so akzeptieren, auch wenn es weh tut“, so die Konsequenz des Bürgermeisters.
Dieter Rösch (SPD) hielt es für nicht hinnehmbar, dass der Gemeinde hier allein der „Schwarze Peter“ zugeschoben werde. Hier gelte es dringend, auf die geltende Rechtsprechung einzuwirken.
Schließlich stellte der Bürgermeister die in der heutigen Tagespresse veröffentlichte Feststellung von Bündnis 90/Die Grünen richtig. Demnach seien sowohl Gemeinderat in mehreren Zusammenkünften, als auch die Öffentlichkeit in dieser Angelegenheit umfänglich informiert worden. Weisbrod erinnerte insbesondere an ein ausgiebiges Pressegespräch vom Mai des Jahres.
Mitgliederversammlung der Kultur- und Sportgemeinschaft am 13. November
Am Donnerstag, 13. November 2014, 20.00 Uhr, findet im Gasthaus „Vogelpark“, Nachtwaidweg, eine Mitgliederversammlung der Kultur- und Sportgemeinschaft Reilingen e.V. statt.
Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:
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Terminkalender 2015
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Verschiedenes
Zu dieser Versammlung werden hiermit alle Vereinsvorstände und die Mitglieder der Vorstandschaft der Kultur- und Sportgemeinschaft Reilingen e.V. recht herzlich eingeladen. Um pünktliches und vollzähliges Erscheinen wird gebeten.
Feierstunde zur Einweihung der Aussegnungshalle
Blumenschmuckwettbewerb 2014
Bekanntgabe und Auszeichnung der Preisträger am 07. November
Der von der Gemeinde ausgeschriebene und in bewährter Tradition mit dem örtlichen Obst- und Gartenbauverein durchgeführte Blumenschmuckwettbewerb 2014 findet mit der Auszeichnung der Preisträger seinen abschließenden Höhepunkt. Der Auszeichnungsabend findet am Freitag, 07. November, 20.00 Uhr, in der Gaststätte „Lamon“, Hauptstraße 209, statt.
Eine von der Gemeinde gebildete, ehrenamtlich tätige Jury war in zwei Durchgängen im Ort unterwegs und hat 109 Objekte, die sich durch besonderen Blumenschmuck auszeichneten, bewertet. Zur Prämierung wurden davon die besten 25 ausgewählt und von 15 bewerteten Kleingartenanlagen werden vier ausgezeichnet.
Zu dem von der Gemeinde und dem Obst- und Gartenbauverein gemeinsam veranstalteten Auszeichnungsabend sind neben den Wettbewerbsteilnehmern alle Blumen- und Gartenfreunde herzlich eingeladen.
Adventsmarkt 2014
: Aussteller können sich noch bis 31.10. bewerben
Der diesjährige Adventsmarkt wird im gleichen Rahmen wie in den letzten Jahren durchgeführt. Die Öffnungszeiten sind samstags, 06.12.2014, von 17-24 Uhr und sonntags, 07.12.2014, von 14-20 Uhr. Ausstellungsort ist wieder rund um das Rathaus. Für ein weihnachtliches Flair sorgen wieder Holzblockhütten, in denen die Aussteller untergebracht werden. Veranstalter sind dieses Jahr die Gemeindeverwaltung Reilingen und die Kultur- und Sportgemeinschaft.
Für ein attraktives Rahmenprogramm sowie einige weihnachtliche Überraschungen sorgen die Vereine der Kultur- und Sportgemeinschaft.
Als Standgebühren wurden festgelegt: Vereine, private Teilnehmer und Hobbyisten 70,- Euro, Gewerbliche Anbieter 150,- Euro, Kindergärten, soziale u. karitative Einrichtungen zahlen keine Gebühr.
Die Gebühren sind in diesem Jahr von Gemeinde und Kultur- und Sportgemeinschaft stark bezuschusst und beinhalten alle Kosten für abschließbare Holzhütten (2 x 3 m), Strom, Formalitäten (Anträge u.ä.). Anspruch auf eine Erstattung der Gebühren durch Ausfall oder Behinderung der Veranstaltung bzw. durch schlechtes Wetter oder höhere Gewalt besteht nicht.
Für eine 3×3 m große Holzhütte wird ein Aufpreis von 20,- Euro berechnet.
Anmeldeschluss ist der 31.10.2014.
Rückfragen beantwortet Uwe Schuppel, Gemeindeverwaltung Reilingen, Tel. 06205 / 952-113, uwe.schuppel@reilingen.de.